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Urteil Gewerberaum
Schlagworte
Gewerberaum; Gleitklausel; Mieterhöhung; Verwaltungskostenpauschale
Leitsätze
1. Eine genehmigte Gleitklausel in einem Gewerberaummietverhältnis führt zu einer automatischen Veränderung des Mietzinses, ohne daß es einer Mieterhöhungserklärung bedarf.
2. Eine vereinbarte Verwaltungskostenpauschale kann der Vermieter auch dann verlangen, wenn er wirtschaftlich Eigentümer der Verwaltungsgesellschaft ist. (Leitsätze der Redaktion)
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