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5 A 728/94 - Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern; Mecklenburg-Vorpommern; Befehle der sowjetischen MilitärverwaltungLeitsatz: 1. Die Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Verordnung Nr. 19 der Landesverwaltung Mecklenburg über die Bodenreform im Lande Mecklenburg vom 5. September 1945 entsprachen dem Willen der Sowjetunion und sind daher besatzungshoheitlich. 2. Die Besatzungshoheitlichkeit ergibt sich bereits aus dem SMAD-Befehl Nr. 110, da die Verordnung Nr. 19 auch ausländisches Vermögen erfaßt und den Gesetzen und Befehlen des Kontrollrates und den Befehlen der sowjetischen Militärverwaltung nicht widerspricht. 3. Der Geschehensablauf zeigt, daß die Durchführung der Bodenreform insgesamt dem Willen der Sowjetunion entsprach. 4. Die Sowjetunion hat ausdrücklich ihren generellen Willen geäußert, bereits an Neubauern verteilte landwirtschaftliche Flächen auch dann nicht zurückzugeben, wenn der Enteignete ausländischer Staatsbürger war. 5. Es liegen keine Tatsachen vor, die eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG rechtfertigen.VG Greifswald01.06.1995
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2 A 76/93 - Genehmigungsverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkehrsgenehmigung; NachforschungspflichtLeitsatz: 1. Bei Versäumnis der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO vom 3.8.1992 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich dann möglich, wenn diese ohne Verschulden infolge höherer Gewalt versäumt wurde. 2. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Betroffene von dem Verkauf des Grundstücks und der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung keine Kenntnis hatte und keinerlei Anlaß für weitere Nachforschungen bestand.VG Halle16.03.1995
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16 K 2759/93 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohngebiet; Praxis; psychologische Praxis; psychotherapeutische PraxisLeitsatz: Wer entgegen einem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in gemieteten Räumen eine Praxis eröffnet, trägt das Risiko einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz. Eine psychologisch psychotherapeutische Praxis in Köln setzt zum Wohle der Patienten nicht deren Standort in einem Wohngebiet voraus.VG Köln21.09.1995
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3 K 948/94 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Erbbaurecht; dingliches Nutzungsrecht; Gebäudeeigentum; GrundstücksbestandteilLeitsatz: § 4 Abs. 2 VermG ist entsprechend anwendbar, wenn die Rückübertragung eines Erbbaurechts begehrt wird. Der redliche Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts am Grundstück oder Gebäude schließt die Rückübertragung des Erbbaurechts an dem Grundstück aus.VG Leipzig11.12.1995
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3 K 815/95 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Vermutungsregelung; Beweisanforderungen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Anordnung der sofortigen VollziehungLeitsatz: Zur Anforderung an Beweise, die für eine Entziehung aus der Zeit des Nationalsozialismus erbracht werden sollen.VG Leipzig24.08.1995
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3 K 117/94 - Liste A; Bankenteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: 1. Eine in der sogenannten Liste A der VO des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 aufgeführte Bank wurde hierdurch mit allen Vermögenswerten, unabhängig von deren Belegenheit, enteignet. 2. Auch eine grundbuchliche Umschreibung im April 1961 kann noch auf Besatzungsrecht basieren.VG Leipzig30.03.1995
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2 K 880/93 - Erlösauskehranspruchs; Vorrang der Gläubigeransprüche; Surrogation; investive VeräußerungLeitsatz: Dem Erlösauskehranspruch aus § 16 Abs. 1 InVorG gehen vorrangige Gläubigeransprüche i. S. des § 6 Abs. 6 a S. 2 VermG ebenso vor wie dem Restitutionsanspruch aus § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG.VG Leipzig14.06.1995
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1 K 686/94 - Rücknahme des Restitutionsantrags; Erledigung; Anfechtung einer Verfahrenshandlung; arglistige Täuschung; Unwirksamkeit des RückübertragungsbescheidesLeitsatz: 1. Wird ein Restitutionsantrag nach Erlaß aber vor Unanfechtbarkeit des Rückübertragungsbescheides zurückgenommen, erledigt sich der Verwaltungsakt auf andere Weise und wird gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG unwirksam. 2. Verfahrenshandlungen können analog § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.VG Leipzig06.09.1995
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1 K 504/94 - Klagebefugnis; Anfechtung einer GrundstücksverkehrsgenehmigungLeitsatz: Der Anmelder eines Rückübertragungsanspruches besitzt zur Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung die Klagebefugnis auch dann, wenn sein Anspruch offensichtlich unbegründet ist.VG Leipzig04.10.1995
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1 K 259/95 - Antragsfrist; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; NachsichtgewährungLeitsatz: Bei Überschreitung der Antragsfrist des § 30 a VermG ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Nachsichtgewährung ausgeschlossen.VG Leipzig27.07.1995