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Urteil Antragsfrist
Schlagworte
Antragsfrist; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachsichtgewährung
Leitsatz
Bei Überschreitung der Antragsfrist des § 30 a VermG ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Nachsichtgewährung ausgeschlossen.
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