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Suchergebnis Urteilssuche (461 - 470 von 546)

  1. 4 RE-Miet 1/93 - Verlängerungsfiktion; Formular-Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Verlängerung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Die Verlängerungsfiktion des § 568 BGB wird in einem Formular-Wohnungsmietvertrag, da es an einer wirksamen Einbeziehung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG fehlt, nicht wirksam durch folgende Klausel abbedungen: Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet § 568 BGB keine Anwendung.
    OLG Schleswig
    27.03.1995
  2. 8 REMiet 3/93 - Rechtsentscheid; Abweichung; Räumungsklage; Mitmieter
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid des BGH ist auch dann einzuholen, wenn LG und OLG in Übereinstimmung mit dem BGH vom Rechtsentscheid eines anderen OLG abweichen wollen, sofern sich die Auffassung des BGH nicht aus einem Rechtsentscheid ergibt. 2. Auch der Mitmieter, der aus der Wohnung ausgezogen ist, kann auf Räumung und Herausgabe verklagt werden.
    OLG Stuttgart
    22.05.1995
  3. 8 REMiet 1/94 - Kündigungsperrfrist; Sozialklausel; Wohnungseigentum
    Leitsatz: Das Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung - Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.4.1993, BGBl. I S. 466, 487 - ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen das Wohnungseigentum vor dem 1.5.1993 veräußert worden ist.
    OLG Stuttgart
    22.02.1995
  4. OVG 8 B 22.94 - Enteignung; verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen der DDR können als Hoheitsakte einer fremden Staatsgewalt nicht zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemacht werden. 2. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur nach Maßgabe des Einigungsvertrages für Hoheitsakte der DDR verantwortlich gemacht werden.
    OVG Berlin
    11.09.1995
  5. OVG 8 B 108.93 - Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz; gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: Eine nach dem Verteidigungsgesetz durch DDR-Behörden ausgesprochene Enteignung kann im Verwaltungsrechtsweg nicht angefochten werden.
    OVG Berlin
    13.06.1995
  6. OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    16.05.1995
  7. OVG 5 B 87.93 - Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang; Neubau
    Leitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums fünf Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    08.06.1995
  8. OVG 3 S 16.93 - Parteienvermögen; Altvermögen; Gesamtvollstreckungsverfahren; Gesamtvollstreckungsverwalter; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt
    Leitsatz: 1. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen einer verbundenen juristischen Person i. S. d. § 20 b PartG-DDR ist grundsätzlich der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Erben bei angeordneter Nachlaßverwaltung vergleichbar. Ebenso wie im Falle des Erbenkonkurses die Eröffnung des Konkursverfahrens die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlaßverwalters über den Nachlaß unberührt läßt, gilt dies für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt (jetzt: BVS) bezüglich des der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden sog. Altvermögens. 2. Die Befugnisse des Gesamtvollstreckungsverwalters beschränken sich auf die Verwaltung der Aktiva und Passiva des nicht der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden Vermögens der verbundenen juristischen Person. Im übrigen tritt der Gesamtvollstreckungsverwalter an die Stelle der verbundenen juristischen Person und unterliegt insoweit den sich aus § 20 b PartG-DDR ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten, die gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden können.
    OVG Berlin
    30.06.1995
  9. OVG 2 S 7.95 - Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet; Substanzerneuerungsfunktion; Sozialstruktur; Sanierungskonzept; Milieuschutzsatzung
    Leitsatz: Zielsetzung einer Sanierungssatzung gemäß § 136 Abs. 2 bis 4 BauGB kann neben der Substanzerneuerungsfunktion auch die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer bestehenden Sozialstruktur in einem Sanierungsgebiet sein; maßgebend ist insoweit das jeweilige Sanierungskonzept. Diese sozialgestaltende Schutzfunktion ist nicht nur Milieuschutzsatzungen im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorbehalten.
    OVG Berlin
    10.10.1995
  10. OVG 2 S 5.95 - öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; subjektives Recht; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan
    Leitsatz: Selbst gegen eine die Umgebung erheblich verändernde Bebauung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre, kann öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz nur gewährt werden, wenn auch ein subjektives Recht verletzt ist.
    OVG Berlin
    04.08.1995