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Urteil Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz
Schlagworte
Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz; gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
Leitsatz
Eine nach dem Verteidigungsgesetz durch DDR-Behörden ausgesprochene Enteignung kann im Verwaltungsrechtsweg nicht angefochten werden.
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