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Urteil Kündigungsperrfrist
Schlagworte
Kündigungsperrfrist; Sozialklausel; Wohnungseigentum
Leitsatz
Das Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung - Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.4.1993, BGBl. I S. 466, 487 - ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen das Wohnungseigentum vor dem 1.5.1993 veräußert worden ist.
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