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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Abweichung; Räumungsklage; Mitmieter
Leitsätze
1. Ein Rechtsentscheid des BGH ist auch dann einzuholen, wenn LG und OLG in Übereinstimmung mit dem BGH vom Rechtsentscheid eines anderen OLG abweichen wollen, sofern sich die Auffassung des BGH nicht aus einem Rechtsentscheid ergibt.
2. Auch der Mitmieter, der aus der Wohnung ausgezogen ist, kann auf Räumung und Herausgabe verklagt werden.
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