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Urteil Sanierungssatzung
Schlagworte
Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet; Substanzerneuerungsfunktion; Sozialstruktur; Sanierungskonzept; Milieuschutzsatzung
Leitsatz
Zielsetzung einer Sanierungssatzung gemäß § 136 Abs. 2 bis 4 BauGB kann neben der Substanzerneuerungsfunktion auch die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer bestehenden Sozialstruktur in einem Sanierungsgebiet sein; maßgebend ist insoweit das jeweilige Sanierungskonzept. Diese sozialgestaltende Schutzfunktion ist nicht nur Milieuschutzsatzungen im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorbehalten.
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