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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 546)

  1. 2 K 1413/93 - Bodenreformeigentum; Machtmißbrauch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Eigentumsverzicht; LPG, genossenschaftlich genutztes Eigentum; Vermögenswert
    Leitsatz: 1. Bodenreformeigentum stellt einen Vermögenswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG dar. 2. Bei einem Verlust von Bodenreformeigentum aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist dem Berechtigten gemäß § 3 Abs. 1 a Satz 4 VermG ein Nießbrauch gemäß § 1030 BGB an dem fraglichen Grundstück einzuräumen.
    VG Chemnitz
    16.03.1995
  2. VG 22 A 588.93 - Abtretung von vermögensrechtlichen Ansprüchen; stille Zession
    Leitsatz: Die Verwaltungsbehörde braucht den Rückgabebescheid erst dann an den stillen Zessionar bekanntzugegeben, wenn sie Kenntnis von der Zession erlangt hat.
    VG Berlin
    16.03.1995
  3. 2 A 76/93 - Genehmigungsverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nachforschungspflicht
    Leitsatz: 1. Bei Versäumnis der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO vom 3.8.1992 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich dann möglich, wenn diese ohne Verschulden infolge höherer Gewalt versäumt wurde. 2. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Betroffene von dem Verkauf des Grundstücks und der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung keine Kenntnis hatte und keinerlei Anlaß für weitere Nachforschungen bestand.
    VG Halle
    16.03.1995
  4. BVerwG 7 C 39.93 - Ermittlung der Überschuldung des Eigentümers eines DDR-Miethauses nach der Beleihungsgrenze gemäß "Mittelwert"
    Leitsatz: 1. Der Begriff "eingetretene" Überschuldung in § 1 Abs. 2 VermG a. F. erfaßt auch den Fall einer "unmittelbar bevorstehenden" Überschuldung im Sinne der späteren klarstellenden Änderung dieser Vorschrift (im Anschluß an BVerwG 94, 16). 2. Der für die Feststellung einer Überschuldung maßgebliche Zeitwert der Immobilie ist der Wert, zu dem sie im Wege einer Beleihung für eine Verschuldung hätte eingesetzt werden können (Beleihungswert). 3. Bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze ist grundsätzlich das Mittelwertverfahren (das Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert) anzuwenden. 4. Zu den auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten können auch die Aufwendungen für notwendige Instandsetzungsarbeiten gehören, die der Eigentümer aus einem sonstigen Vermögen finanziert hat. Voraussetzung ist, daß der Einsatz dieser Eigenmittel nach Anlaß, Art und Umfang mit der Aufnahme eines Immobilienkredits vergleichbar ist. 5. Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung, die vom Eigentümer selbst (sogenannte Eigenleistungen) oder im Rahmen sogenannter Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden, dürfen bei der Feststellung einer Überschuldung nicht berücksichtigt werden. 6. Maßgeblich für die Beurteilung der unaufschiebbaren Notwendigkeit von Instandsetzungsarbeiten ist die Sicht eines verständigen Hauseigentümers in der DDR. Eine Maßnahme ist deshalb nicht erst unmittelbar vor Eintritt der Unbewohnbarkeit als notwendig anzuerkennen. 7. Modernisierungsmaßnahmen gehören grundsätzlich nicht zum notwendigen Instandsetzungsbedarf.
    BVerwG
    16.03.1995
  5. 62 S 382/95 - Räumungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Besitzaufgabe
    Leitsatz: 1. Eine Räumungsklage ist nur dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Mieter den Besitz endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat. 2. Der ausgezogene Mieter muß Umstände vortragen, aus denen sich eine ernsthafte und endgültige Besitzaufgabe ergibt.
    LG Berlin
    16.03.1995
  6. 8 U 7923/93 - Mietverlängerungsvertrag; Schriftform
    Leitsatz: Enthält ein längerfristiger Mietverlängerungsvertrag nicht die wesentlichen Geschäftsbestandteile eines Mietvertrages, so daß er mit dem Hauptvertrag verbunden werden muß, damit der Mietvertrag insgesamt (d. h. in seiner geänderten Fassung) der gesetzlichen Schriftform genügt, so muß, wenn der Hauptvertrag in mehreren Urschriften hergestellt worden ist (Vermieter- und Mieter-Exemplar), jede Hauptvertragsurkunde mit je einer Urkunde über den Verlängerungsvertrag verbunden werden.
    KG
    16.03.1995
  7. 16 U 7806/94 - Auskunftsanspruch; Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft; Erbengemeinschaft; staatlicher Verwalter
    Leitsatz: Eine Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft kann vom ehemaligen staatlichen Verwalter Auskunft an sich selbst verlangen und ist nicht gehalten, die Auskunft an die Erbengemeinschaft zu verlangen.
    KG
    16.03.1995
  8. BVerwG 7 C 48.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Instandsetzungsbedarf; Reparaturstau; Instandsetzungsstau
    Leitsatz: 1. Zur Feststellung der Überschuldung eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG (wie BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, ZOV 1995, Seite 295). 2. Dringt infolge einer schadhaften Dacheindeckung ständig Wasser in den Dachboden ein, so ist in aller Regel auch dann von einem unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsbedarf (vgl. BVerwGE 94, 16) auszugehen, wenn die Bewohnbarkeit des Hauses noch nicht akut gefährdet ist.
    BVerwG
    16.03.1995
  9. III ZR 166/93 - Enteignung; Fluglärmimmissionen; Militärflughafen; Wohngebietsgrundstück; Entschädigung für Wertminderung eines baureifen Grundstücks
    Leitsatz: a) Wer in der Schutzzone 1 des festgesetzten Lärmbereiches eines militärischen Flugplatzes ein Wohnhaus errichtet, hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff wegen der von dem Flugplatz ausgehenden Fluglärmimmissionen auf das neugeschaffene Wohnanwesen; das gilt auch dann, wenn es sich um ein in einem Wohngebiet gelegenes baureifes Grundstück handelt. b) Zur Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein noch unbebautes, aber baureifes Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können.
    BGH
    16.03.1995
  10. 8 Wx 160/94 - Grundstückskaufvertrag; Formmangel; Bestätigung; Grundbuchverfahrensnachweis
    Leitsatz: Das Formerfordernis des § 313 S. 1 BGB galt bis zum Inkrafttreten des ZGB auch in der DDR. Die Bestätigung eines Rechtsgeschäftes gem. § 141 BGB kann im Grundbuchverfahren nur berücksichtigt werden, wenn auch der für eine Bestätigung notwendige Wille aus den vorgelegten Urkunden ersichtlich ist. Die Voraussetzungen des § 242 BGB können im Grundbuchverfahren nur berücksichtigt werden, wenn sie offenkundig oder in der gem. § 29 GBO notwendigen Form nachgewiesen sind.
    Brdbg. OLG
    16.03.1995