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Urteil Auskunftsanspruch
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft; Erbengemeinschaft; staatlicher Verwalter
Leitsatz
Eine Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft kann vom ehemaligen staatlichen Verwalter Auskunft an sich selbst verlangen und ist nicht gehalten, die Auskunft an die Erbengemeinschaft zu verlangen.
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