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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 546)

  1. 311 S 39/94 - Schönheitsreparaturen; nichtige Klausel
    Leitsatz: Die Kl. ist Vermieterin einer Wohnung im Hause E. in Hamburg. Sie verlangt vom Bekl., der seit 1968 Mieter der Wohnung ist, einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Der Rechtsstreit wird dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist bei der Vermietung einer im Zeitpunkt des Vertragsbeginns unrenovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn der Vertrag zugleich eine Allgemeine Geschäftsbedingung enthält, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, vor dem Einzug, spätestens kurz nach Einzug eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen?
    LG Hamburg
    24.02.1995
  2. 318 T 44/95 - Streitwert; Eigentumsentziehungsklage; Eigentumswohnung; Wohngeldrückstand; Verkehrswert
    Leitsatz: Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage des § 18 WEG wegen Wohngeldrückständen bemißt sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung.
    LG Hamburg
    25.04.1995
  3. 333 S 112/94 - Mietminderung; Minderung; Bolzplatz; Schulhof; Lärm; Spielplatz; Beseitigungsanspruch; Mangel
    Leitsatz: Mietet jemand eine Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Schule, die nachträglich mit einem Spiel- und Bolzplatz ausgestattet wird, so besteht kein Anspruch gegen den Vermieter, daß dieser gegen den Schulträger wegen Lärmstörungen vorgeht, ebensowenig, wie ein Recht zur Mietminderung besteht. Die besondere Lage der Wohnung ist jedoch als unbehebbarer Mangel im Verfahren zur Mieterhöhung zu berücksichtigen.
    LG Hamburg
    09.02.1995
  4. 334 S 62/94 - Stillegung; Müllschlucker
    Leitsatz: Ungezieferbefall ist ein plausibler, nachvollziehbarer und gewichtiger Grund für die Stillegung eines Müllschluckers.
    LG Hamburg
    12.01.1995
  5. 316 O 56/95 - Mietausfall; Darlegungslast des Mieters für mögliche Weitervermietung; Weitervermietungsmöglichkeit
    Leitsatz: Nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs hat der Vermieter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch wegen der entgangenen Mieten nach Räumung; der Mieter muß substantiiert vortragen, daß eine Weitervermietung dem Vermieter möglich gewesen wäre.
    LG Hamburg
    22.08.1995
  6. 311 S 196/94 - Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist; Ausgangsmiete
    Leitsatz: Mit der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b MHG n. F. enthaltenen Formulierung "Mietzins, dessen Erhöhung verlangt wird" ist nicht der zuletzt geschuldete Mietzins gemeint, sondern der Mietzins, der drei Jahre vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Mieterhöhung galt.
    LG Hamburg
    03.02.1995
  7. 2/17 S 66/95 - Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung eines Renovierungsanspruches.
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung setzt eine Spezifizierung der durchzuführenden Arbeiten voraus, um einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zum Entstehen zu bringen.
    LG Frankfurt am Main
    08.09.1995
  8. 2/17 S 110/95 - Schönheitsreparaturen: Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung (Erfüllungsverweigerung); zum Verjährungsbeginn für Verwendungsersatzansprüche
    Leitsatz: 1. Ansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen können nur dann auf positive Forderungsverletzung gestützt werden (Entbehrlichkeit von Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 326 Abs. 1 BGB), wenn die Erfüllung der geschuldeten Schönheitsreparaturen eindeutig abgelehnt wird. 2. Für den Rückerhalt der Mietsache im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB entscheidend ist nicht der Umstand der vollständigen Räumung der Mieträume, sondern allein, ob der Vermieter die Räume ungehindert betreten kann und hierdurch die Möglichkeit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme erhält.
    LG Frankfurt am Main
    21.07.1995
  9. 2/17 S 101/95 - Zur Nachmietergestellung; kein Schadensersatz für vertragsgemäße Parkettabnutzung
    Leitsatz: 1. Für den Vermieter besteht nur dann eine Rechtspflicht den Mieter vorzeitig gegen Gestellung geeigneter Ersatzmieter zu entlassen, wenn das besondere Interesse des Mieters einer Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters an der Erfüllung des Mietvertrages erheblich übersteigt. 2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, zwangsläufig infolge vertragsgemäßen Gebrauches entstehende Schäden zu ersetzen (hier: Parketteindrücke durch Damenschuhe bei erwiesener Unzulänglichkeit der Versiegelung).
    LG Frankfurt am Main
    08.12.1995
  10. 2/11 S 118/95 - Bereicherungsanspruch wegen überhöhter Miete, hier: Tatbestandsmerkmal des geringen Angebotes
    Leitsatz: Der Vorwurf der Unangemessenheit des vereinbarten Mietzinses setzt tatbestandsmäßig voraus, daß der Mietzins auf der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbarem Wohnraum bei Vertragsabschluß beruht. Hierbei ist nicht auf ein stadtteilbezogenes Angebot abzustellen, sondern auf die Nachfragesituation vergleichbaren Wohnraums im gesamten Stadtgebiet.
    LG Frankfurt am Main
    05.09.1995