« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 546)

  1. V ZB 27/94 - Rechtswegzuständigkeit; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht bei besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Enteignung
    Leitsatz: a) Vor den Zivilgerichten ist die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich auf die Unwirksamkeit von besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen stützen, nicht statthaft (wegen des Streits darüber, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines solchen Eingriffs war, vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt). b) Ist das Oberlandesgericht mit der Rechtswegfrage befaßt, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten; dies erübrigt sich, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (im Anschluß an BGHZ 120, 198 und 204).
    BGH
    09.11.1995
  2. IV R 60/92 - Einkommenststeuer; Abnutzung für alt; AfA; Arbeitszimmer in gemeinsamen Haus
    Leitsatz: Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl. II 1991, 82). In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehefrau gewährtes Nutzungsentgelt liegen.
    BFH
    09.11.1995
  3. 24 W 5582/95 - Verfahrensgegenstand bei Geltendmachung von Hausgeldrückständen
    Leitsatz: Die in eine Jahres- und Einzelabrechnung aufgenommenen Vorjahresrückstände eines Wohnungseigentümers werden bei ihrer gerichtlichen Geltendmachung Verfahrensgegenstand, auch wenn die Abrechnungsschuld materiell auf vorangegangene Abrechnungsbeschlüsse gestützt werden muß.
    KG
    08.11.1995
  4. 4 S 138/94 - Kündigung, Vortäuschung von Kündigungsgründen; Mitverschulden des Mieters; Kündigung, formell unwirksame; Vortäuschung von Kündigungsgründen; fahrlässige positige Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen einer vorgetäuschten Kündigung entfällt nicht wegen Mitverschuldens des Mieters, wenn er im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Vermieters zum Kündigungsgrund auf eine formell unwirksame Kündigung hin ausgezogen ist. Etwas anderes kann gelten, wenn die Angaben des Vermieters die Beendigung des Mietverhältnisses - auch für den Laien erkennbar - nicht rechtfertigen würden. 2. Kündigt der Vermieter eine vermietete Eigentumswohnung mit der Begründung, daß er das Objekt zu einem bestimmten Preis verkaufen wolle, so kann eine fahrlässige positive Vertragsverletzung vorliegen, wenn er beim Ausspruch der Kündigung von fehlerhaften Vorstellungen über den Verkehrswert der Wohnung ausgegangen ist, wenn der Verkauf an den überhöhten Preisvorstellungen gescheitert ist und der Vermieter bei sorgfältiger Prüfung zu einer realistischeren Einschätzung der Sachlage in der Lage gewesen wäre. Dem Vermieter kann nicht vorgeworfen werden, daß er die Wohnung zu einem etwas höheren als dem Verkehrswert angeboten hat, um sich einen Verhandlungsspielraum zu schaffen.
    LG Mannheim
    08.11.1995
  5. 24 W 3046/95 - Wohnungseigentum; Gehölzbeseitigung; Strauchrückschnitt; Sondernutzungsfläche
    Leitsatz: Die Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche kann nicht verlangt werden, wenn durch dessen Rückschnitt auf ein gemeinverträgliches Maß die Beeinträchtigung entfällt (wie BayObLG, DWE 1995, 28 = WE 1995, 345).
    KG
    08.11.1995
  6. VG 10 A 73.95 - Zweckentfremdung; Zwangsgeld; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit
    Leitsatz: Wird eine Wohnung vertragswidrig vom Mieter gewerblich genutzt, hat die Behörde wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot sich vorrangig an den Mieter zu halten. Die Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Vermieter ist ermessenswidrig und unverhältnismäßig (Leitsatz der Redaktion).
    VG Berlin
    08.11.1995
  7. II R 93/94 - Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag über Restitutionsgrundstück gegen Abtretung der Ansprüche nach dem VermG; Weiterveräußerungsvertrag
    Leitsatz: 1. Der Grunderwerbsteuerpflicht eines Kaufvertrages über ein Grundstück nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983, welches von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war, steht die zur Abwicklung des Kaufvertrages vereinbarte Abtretung der Ansprüche nach dem VermG durch den früheren Eigentümer des Grundstücks an den Käufer nicht entgegen. 2. § 34 Abs. 3 VermG stellt nur solche Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer frei, mit denen das Ziel verfolgt wird, das Eigentum an dem von Maßnahmen i. S. von § 1 VermG betroffenen Grund-stück vom Nichtberechtigten auf den Berechtigten (zurück-) zuübertragen. Hierunter fällt nicht ein Weiterveräußerungsvertrag, der der Verwertung der Rechtsposition des früheren Eigentümers des Grundstücks dient.
    BFH
    08.11.1995
  8. 64 S 247/95 - Erholungsgrundstück; Befristung; gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe
    Leitsatz: 1. Die in vor dem 1. Januar 1976 geschlossenen Pachtverträgen über Erholungsgrundstücke in den neuen Bundesländern vereinbarte Befristung erlosch mit Inkrafttreten des § 312 Abs. 2 ZGB am 1. Januar 1976, wenn nicht gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe für die Befristung vorlagen. 2. Die Befristung lebt jedoch am 1. Januar 1995 mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes wieder auf.
    LG Berlin
    07.11.1995
  9. BVerwG 7 C 71.94 - Restitutionsanspruch; Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorrangbehörde; Vorhabenplan
    Leitsatz: Der Anmelder eines Restitutionsanspruchs wird durch einen den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden rechtswidrigen Investitionsvorrangbescheid schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn der angemeldete Anspruch nicht offensichtlich unbegründet ist. Die Investitionsvorrangbehörde ist nicht verpflichtet, der Mitteilung an den Anmelder über die beabsichtigten Investitionen den Vorhabenplan des Investors im Original beizufügen.
    BVerwG
    07.11.1995
  10. XI ZR 261/94 - Transferrubel-Abrechnungsverfahren; Schadensersatzanspruch der Außenhandelsbank
    Leitsatz: Wer das sog. Transferrubel Abrechnungsverfahren für Zahlungen aus Liefergeschäften in Anspruch nahm, die nicht den Warenaustausch zwischen der DDR und anderen RGW-Ländern betrafen, handelte rechtswidrig i.S.v. § 330 ZGB. Gegenüber einem Schadensersatzanspruch der Außenhandelsbank kann er sich nicht darauf berufen, daß diese bei der Abwicklung der Zahlungen Transferrubel-Gutschriften der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit erhalten hat.
    BGH
    07.11.1995