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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Zwangsgeld; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit
Leitsatz
Wird eine Wohnung vertragswidrig vom Mieter gewerblich genutzt, hat die Behörde wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot sich vorrangig an den Mieter zu halten. Die Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Vermieter ist ermessenswidrig und unverhältnismäßig (Leitsatz der Redaktion).
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