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1 S 12786/15 - Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger InstandsetzungLeitsatz: Setzt die Gemeinschaft (bzw. der Verwalter für die Gemeinschaft) im irrigen Glauben, es handele sich um Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum gegen den Willen des Sondereigentümers instand, so kann sie hierfür grundsätzlich keinen Bereicherungsausgleich verlangen. Wegen der Besonderheiten des Wohnungseigentümerrechts kommt ein Bereicherungsausgleich hierfür nur in Betracht, wenn die Maßnahme wohnungseigentumsrechtlich vor allem mit Blick auf § 14 Nr. 1 WEG zwingend geboten war, um einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil der anderen Wohnungseigentümer zu verhindern (Anschluss an BGH-Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, GE 2016, 266 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer). (Leitsatz der Redaktion)LG München I01.02.2016
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31 S 12371716 - Kein Baum auf Balkon des MietersLeitsatz: Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung (§§ 541, 1004 BGB) steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.LG München I08.11.2016
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Reh 190/15 - Geschlechtskrankheiten, Herumtreiberei, Maßnahmen während AufenthaltsLeitsatz: Die Einweisung eines 16-jährigen Mädchens wegen „Herumtreiberei“ in die geschlossene Geschlechtskranken-Frauenstation der Poliklinik Mitte in Halle, in der medizinische Eingriffe ohne Aufklärung und Einwilligung der Patienten erfolgten und als Erziehungsmaßnahmen Arbeitstherapie, „Abstrichsperre“ und Nachtruhe auf einem Hocker angeordnet wurden, ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar. (Leitsatz der Redaktion)LG Magdeburg29.06.2016
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2 S 60/15 - Räumungsverfügung bei GewerberaumLeitsatz: 1. § 940a Abs. 2 ZPO ist auf Gewerberaummietverhältnisse nicht analog anzuwenden, wohl aber sind seine Wertungen im Rahmen des § 940 ZPO zu berücksichtigen. 2. Der Vermieter von Gewerberäumen kann einen Dritten regelmäßig im Wege der einstweiligen Verfügung auf Räumung in Anspruch nehmen, wenn - mit Ausnahme der Voraussetzung, dass es sich um ein Wohnraummietverhältnis handeln muss - der Tatbestand des § 940a Abs. 2 ZPO erfüllt ist.LG Krefeld08.03.2016
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2 O 86/14 - Nichtigkeit von Kündigungsverzichts- und SchriftformheilungsklauselLeitsatz: Der unbedingte Kündigungsverzicht in einer Schriftformheilungsklausel ist - auch zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien - gem. § 134 BGB nichtig.LG Krefeld25.05.2016
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11 S 79/15 - WEG, Einsicht in Abrechnungsunterlagen, BelegkopienLeitsatz: Wohnungseigentümer müssen in den Geschäftsräumen des Verwalters Einsicht in Abrechnungsunterlagen nehmen. Sie haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Übersendung von Fotokopien. (Leitsatz der Redaktion)LG Itzehoe09.03.2016
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325 O 22/16 - Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten DritterLeitsatz: Eine Klausel im Kaufvertrag, mit der sich ein Grundstückskäufer zur Zahlung einer Maklercourtage verpflichtet, stellt in der Regel kein eigenständiges Provisionsversprechen dar, das den Makler als Dritten nach § 328 BGB begünstigt. Anders kann es bei einer engen Verbindung einer Vertragspartei zum Makler sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg23.05.2016
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316 S 81/15 - Voraussetzungen für MietwucherLeitsatz: 1. Mietwucher ist dann anzunehmen, wenn die ortsübliche Miete um mehr als 50 % überschritten wird.2. Ob eine Mangellage an vergleichbarem Wohnraum besteht, ist unerheblich.3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Sachverständige die ortsübliche Miete mit Hilfe seines Datenbestandes ermittelt und dabei den Mietspiegel zu Vergleichszwecken heranzieht.4. Sind weder die Wohnungsgröße noch die Betriebskosten angegeben, kann auf die II. BV oder die Wohnflächenverordnung und auf Pauschalwerte für Betriebskosten zurückgegriffen werden.5. Ein Zuschlag für Teilmöblierung kommt nur in Betracht, wenn der Zeitwert der Möbelstücke zu ermitteln ist.6. Ein Zuschlag für Vermietung an „randständige Personen“ ist unzulässig. (Leitsätze der Redaktion)LG Hamburg31.05.2016
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4 O 1448/14 - Amtshaftungsanspruch wegen Stellen eines Rehabilitierungsantrags bei russischen Behörden durch deutsche Behörde, UnwürdigkeitLeitsatz: 1. Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht darin, dass der Mitarbeiter einer Behörde zur Regelung offener Vermögensfragen im Rahmen der Prüfung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen einen Rehabilitierungsantrag nach russischem Recht bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau bezüglich eines von einem sowjetischen Militärtribunal verurteilten Betroffenen stellt.2. Auch Entscheidungen, die auf der Grundlage eines Rehabilitierungsantrages von Behörden oder Gerichten der Russischen Föderation gefällt werden, können in die Prüfung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen einfließen, ohne dass sich die deutschen Behörden von diesen Informationen leiten lassen müssen. (Leitsätze der Redaktion)LG Gera16.06.2016
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2-13 T 152/15 - Klage auf Einberufung der EigentümerversammlungLeitsatz: Der Streitwert einer Verpflichtungsklage gegen den Verwalter, eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Sanierung der Terrassen/Balkone“ einzuberufen, ist erheblich geringer als bei einer vergleichbaren Beschlussmängelklage nach Beschlussfassung über eine derartige Verwaltungsmaßnahme. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main06.01.2016