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Urteil Geschlechtskrankheiten, Herumtreiberei, Maßnahmen während Aufenthalts
Schlagworte
Geschlechtskrankheiten, Herumtreiberei, Maßnahmen während Aufenthalts
Leitsatz
Die Einweisung eines 16-jährigen Mädchens wegen „Herumtreiberei“ in die geschlossene Geschlechtskranken-Frauenstation der Poliklinik Mitte in Halle, in der medizinische Eingriffe ohne Aufklärung und Einwilligung der Patienten erfolgten und als Erziehungsmaßnahmen Arbeitstherapie, „Abstrichsperre“ und Nachtruhe auf einem Hocker angeordnet wurden, ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar.
(Leitsatz der Redaktion)
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