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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 538 von 538)

  1. 233 C 467/15 - Berliner Mietspiegel 2015 als einfacher Mietspiegel, Schätzungsgrundlage
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist jedenfalls als einfacher Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.2. Die Indizwirkung zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete wird insbesondere durch folgenden Vortrag des Vermieters nicht erschüttert:• nicht repräsentatives Datenmaterial mit unverhältnismäßig geringer Anzahl von Werten• Verletzung des Homogenitätsgebotes durch Einteilung in nur drei Wohnlagen mit empirisch fehlerhafter Extremwertbereinigung• nur unzureichende Erhebungen zu den Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    05.02.2016
  2. 215 C 318/15 - Provisionsvereinbarung mit Verbraucher
    Leitsatz: 1. Aus der Angabe des ausgeübten Berufs in einem Vertrag ergibt sich nicht zwingend, dass der Unterzeichnende nicht als Verbraucher handelt. Wichtig ist, ob objektive Anhaltspunkte für die Verbraucherstellung sprechen.2. Der Privatkunde muss eine Vergütungspflichtigkeit der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers für ihn, den Kunden, nicht erwarten, weil dieser üblicherweise seine Vergütung in Form von Provisionen von der Versicherung erhält. 3. Eine zusätzliche Provisionsvereinbarung mit einem Verbraucher unterliegt der strengen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 307 Abs. 3 BGB. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2016
  3. 231 C 155/16 - Unverschuldete Leistungseinstellung durch JobCenter
    Leitsatz: 1. Ein Mieter hat einen Zahlungsrückstand nicht zu vertreten, wenn das JobCenter die Zahlungen an den Vermieter wegen mangelnder Kooperation des Leistungsempfängers eingestellt hatte, was auf eine chronische psychische Erkrankung des Mieters zurückzuführen war.2. Eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    21.09.2016
  4. 227 C 18/16 - Für Anwendung der Kündigungsschutzklausel-Verordnung Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich
    Leitsatz: Für die Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich; auf den Zeitpunkt der Veräußerung kommt es nicht an. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.08.2016
  5. 218 C 165/16 - Keine Kündigung von Lizenzverträgen mit Verwertungsgesellschaften für Mietwohnungen
    Leitsatz: 1. Die Weiterleitung der über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Sendesignale durch ein Kabelnetz an 16 Mietwohnungen ist eine öffentliche Wiedergabe, anders als bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Abgrenzung zum „Ramses-Urteil“ des BGH GE 2015, 1589).2. Eine Anfechtung oder fristlose Kündigung der Lizenzverträge mit einer Verwertungsgesellschaft ist deshalb nicht möglich. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.09.2016
  6. 31 C 266/15 - Forderungsabtretung aus Untermietvertrag
    Leitsatz: 1. Forderungen aus einem Gewerbe-Untermietvertrag können zwar mittels Vertragsklausel schon im (Haupt-) Mietvertrag durch den Mieter/Untervermieter an den (Haupt-) Vermieter abgetreten werden, bei Wohnraum-Untermietsverträgen ist aber eine derartige Vertragsklausel unwirksam (§ 307 BGB). 2. Zum Anspruch des (Haupt-) Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gegenüber dem Untermieter bei beendetem Hauptmietvertrag (§§ 951, 987, 990, 991 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    29.04.2016
  7. 31 C 138/14 - Keine Videoüberwachung von Nachbargrundstücken
    Leitsatz: Grenzen und Zulässigkeit der Videoüberwachung im Nachbarrecht.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.01.2016
  8. 31 C 160/14 - Duldungspflicht für geringfügigen Überbau
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung eines Überbaus (hier: Dachstuhl eines Carports) und Herausgabe der überbauten Fläche verlangen, wenn dem Nachbarn zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.2. Ist der Beseitigungsanspruch (nach drei Jahren) verjährt, kann der nicht der Verjährung unterliegende Herausgabeanspruch nach brandenburgischem Nachbarrecht ausgeschlossen sein.3. Danach ist ein Überbau im Luftraum von nicht mehr als 25 cm unwesentlich und vom Eigentümer zu dulden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.12.2016