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Urteil Keine Kündigung von Lizenzverträgen mit Verwertungsgesellschaften für Mietwohnungen
Schlagworte
Keine Kündigung von Lizenzverträgen mit Verwertungsgesellschaften für Mietwohnungen
Leitsätze
1. Die Weiterleitung der über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Sendesignale durch ein Kabelnetz an 16 Mietwohnungen ist eine öffentliche Wiedergabe, anders als bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Abgrenzung zum „Ramses-Urteil“ des BGH GE 2015, 1589).
2. Eine Anfechtung oder fristlose Kündigung der Lizenzverträge mit einer Verwertungsgesellschaft ist deshalb nicht möglich.
(Leitsätze der Redaktion)
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