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Urteil Unverschuldete Leistungseinstellung durch JobCenter


Schlagworte

Unverschuldete Leistungseinstellung durch JobCenter

Leitsätze

1. Ein Mieter hat einen Zahlungsrückstand nicht zu vertreten, wenn das JobCenter die Zahlungen an den Vermieter wegen mangelnder Kooperation des Leistungsempfängers eingestellt hatte, was auf eine chronische psychische Erkrankung des Mieters zurückzuführen war.

2. Eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs scheiden dann aus.

(Leitsätze der Redaktion)

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