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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 538)

  1. V ZB 88/16 - Gedrucktes Behördensiegel genügt im Grundbuchverfahren nicht
    Leitsatz: Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel.
    BGH
    14.12.2016
  2. VII ZB 29/16 - Kosten des wegen nicht eingezahlten Auslagenvorschusses gescheiterten selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das Gericht die Beweiserhebung abhängig gemacht hat, trotz Erinnerung seitens des Gerichts nicht einzahlt und eine Beweiserhebung deshalb unterbleibt. Ist kein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen wird, und haben die Parteien sich über die Kosten nicht geeinigt, ergeht eine solche Kostenentscheidung auf Antrag im selbständigen Beweisverfahren.
    BGH
    14.12.2016
  3. VIII ZR 49/16 - Mietvertragliche Obhutspflicht des Mieters, äquivalente Kausalität zwischen Obhutspflichtverletzung und haftungsbegründendem Tatbestand
    Leitsatz: a) Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt. b) Zwischen der Pflichtverletzung des Mieters - Aufbewahrung von Drogen in der Wohnung - und der Beschädigung der Eingangstür zur Wohnung durch Polizeibeamte im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln besteht keine äquivalente Kausalität. (Leitsatz zu b] von der Redaktion)
    BGH
    14.12.2016
  4. 63 S 195/16 - Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: 1. Bei einem Klageantrag auf Duldung sind Verallgemeinerungen unvermeidlich und daher zulässig (hier: Einbau einer Badewanne bzw. Raumsparwanne).2. Eine Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der Maßnahme beschreiben und einen taggenauen Beginn angeben.3. Modernisierungsmaßnahmen sind auch der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen neue isolierte, die Erneuerung der Elektroleitungen (Unterverteilung in der Wohnung) mit Leitungsschutzschaltern und Fehlerstromschutzeinrichtungen und der Umbau einer Loggia in Wohnraum. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.12.2016
  5. 20 C 298/16 - Berücksichtigung von Hobbyräumen bei Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Für die Berechnung der Wohnfläche in einem Mieterhöhungsverlangen kommt es nicht darauf an, ob mitvermietete Räume im Untergeschoss bauordnungsrechtlich als nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet eingestuft wurden.2. Hobbyräume sind nach der maßgeblichen Wohnflächenverordnung keine Zubehörräume, sondern wie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume zumindest zum Teil bei der Ermittlung der Wohnfläche zu berücksichtigen.  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    13.12.2016
  6. IX ZR 149/15 - Schadensersatz bei verschleppter einstweiliger Verfügung auf Klage gegen Instandsetzung
    Leitsatz: Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 945 ZPO (Ersatzleistung an Generalübernehmer für vergebene Arbeiten zu umfangreichen Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen im Mietobjekt, Ersatz von Zinsen für die Bereitstellung und den teilweisen Abruf von zwei Bankdarlehen und Mietausfall für zu errichtende Dachgeschosswohnungen) nach Erwirkung eines Baustopps durch einen Mieter aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.12.2016
  7. V ZR 84/16 - Bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Sondereigentum Sache des Sondereigentümers, öffentlich-rechtliche Stellplatzanforderungen Sache der Gemeinschaft
    Leitsatz: 1. Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. 2. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist (im Anschluss an BGH vom 26. Februar 2016, V ZR 250/14, GE 2016, 981 = NJW 2016, 2181 Rn. 13 ff.).
    BGH
    09.12.2016
  8. V ZR 124/16 - Instandsetzung Sache der Gemeinschaft, Instandhaltung, Bemessung des Ersatzanspruchs bei Eigenleistung
    Leitsatz: 1. Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.  2. Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn in Eigenarbeit beseitigt.
    BGH
    09.12.2016
  9. V ZR 231/15 - Duldung von Stromversorgungskabeln auf Privatgrundstücken, Leitungsduldung, Gestattungsvertrag
    Leitsatz: Die Duldungspflicht des § 12 Abs. 1 NAV besteht nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht. § 12 Abs. 5 NAV erfasst nur die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden, dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen, nicht dagegen im Privateigentum stehende Wege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
    BGH
    09.12.2016
  10. V ZB 41/14 - Grundsteuerforderungen als dingliche Rechte i.S.d. Europäischen Insolvenzverordnung
    Leitsatz: Öffentliche Lasten des Grundstücks (hier: Grundsteuerforderungen) sind als dingliche Rechte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Insolvenzverordnung anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016, Senior Home, C-195/15, EU:C:2016:804).
    BGH
    08.12.2016