Urteil Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung
Leitsätze
1. Bei einem Klageantrag auf Duldung sind Verallgemeinerungen unvermeidlich und daher zulässig (hier: Einbau einer Badewanne bzw. Raumsparwanne).
2. Eine Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der Maßnahme beschreiben und einen taggenauen Beginn angeben.
3. Modernisierungsmaßnahmen sind auch der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen neue isolierte, die Erneuerung der Elektroleitungen (Unterverteilung in der Wohnung) mit Leitungsschutzschaltern und Fehlerstromschutzeinrichtungen und der Umbau einer Loggia in Wohnraum.
(Leitsätze der Redaktion)
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