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  1. V ZR 225/17 - Aufleben der Rückübereignungspflicht des Erwerbers eines staatlich verwalteten Grundstücks nach Weiterveräußerung und anschließendem Zurückerwerb
    Leitsatz: a) Die Regelung in § 7 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GVO gilt für den Fall der bestandskräftigen Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung eines staatlich verwalteten Grundstücks mit der Maßgabe entsprechend, dass die Rückübertragung an den bisherigen Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks zu erfolgen hat; der dem Erwerber hierdurch entstehende Schaden ist ihm jedoch von dem staatlichen Verwalter zu ersetzen. b) Die Rückübereignungspflicht des Erwerbers eines staatlich verwalteten Grundstücks analog § 7 Abs. 2 Satz 1 GVO lebt wieder auf, wenn er das Grundstück nach dessen Weiterveräußerung zurückerwirbt.
    BGH
    22.02.2019
  2. V ZR 296/16 - Kein Anspruch des Berechtigten auf Zinsen aus dem Verkaufserlös von aufgrund von Investitionsvorrangbescheiden veräußerten Grundstücken
    Leitsatz: Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.
    BGH
    08.12.2017
  3. V ZR 116/15 - Kein Notwegrecht bei Grundstückszugang über eine Treppe
    Leitsatz: 1. Ein Notwegrecht kann nicht geltend gemacht werden, wenn mit einem Kraftfahrzeug herangefahren werden kann und der Hauseingang über eine Treppe zu erreichen ist.2. Persönliche Umstände des Eigentümers (z. B. fortgeschrittenes Alter) sind nicht zu berücksichtigen.3. Die langjährige Benutzung einer anderen Zufahrt begründet kein Gewohnheitsrecht und führt nicht zu einer Verwirkung des Unterlassungsanspruchs. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    22.01.2016
  4. V ZR 118/91 - Wohnungseigentum; Gemeinschaftseigentum; Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers für Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392). b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.
    BGH
    11.12.1992
  5. V ZB 9/88 - Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Gemeinschaftsanspruch gegen Verwalter; Stimmrecht des Verwalter/Wohnungseigentümers
    Leitsatz: a) Die Frage, ob der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gerichtlich geltend machen kann, betrifft die Zulässigkeit des Antrags. b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahingehenden Beschluß der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. c) Ein Wohnungseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist auch dann nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt, wenn er nicht in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer, sondern als Verwalter gerichtlich in Anspruch genommen werden soll.
    BGH
    15.12.1988
  6. V ZB 119/18 - Notarpflicht zur Prüfung der Vertretungsmacht, Einreichung vollzugsreifer Urkunden bei Wirksamkeitsbestreben eines Beteiligten
    Leitsatz: ...vom 1. Oktober 2015 - V ZB 171/14, ZfIR...
    BGH
    19.09.2019
  7. V ZB 18/15 - Voraussetzung für zulässige Teilungsversteigerungen bei altrechtlichen Körperschaftsanforderungen
    Leitsatz: a) Die Teilungsversteigerung der im Eigentum von Personengemeinschaften, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichtet worden sind, oder von in diesem Sinne altrechtlichen (teil-) rechtsfähigen Verbänden - juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften - stehenden Grundstücke ist nur zulässig, wenn dem einzelnen Mitglied ein Aufhebungsanspruch zusteht, der im Wege der Teilungsversteigerung durchgesetzt werden kann. b) Die Anordnung der Teilungsversteigerung der Grundstücke altrechtlicher Körperschaftswaldungen ist jedenfalls in den Gebieten Bayerns, in denen deren Rechtsverhältnisse nicht gesetzlich geregelt waren, unzulässig, wenn die Waldungsgrundstücke nach der Satzung der Waldung im Eigentum der Gesamtheit der Teilhaber als Körperschaft stehen, die Gesamtheit der Teilhaber die Aufsicht über die Waldung führt und die Satzung dem einzelnen Teilhaber keinen Aufhebungsanspruch einräumt.
    BGH
    29.06.2017
  8. XI ZR 239/04 - Vollmacht, Grundbuchbestellungsurkunde, Darlehensvertrag
    Leitsatz: Wer eine wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB unwirksame notarielle Vollmacht erteilt hat, kann an einen vom Bevollmächtigten geschlossenen Darlehensvertrag gebunden sein, wenn dem Darlehensgeber zuvor eine Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, in der das Vorliegen einer Ausfertigung der Vollmacht vermerkt ist, zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht zugegangen ist.
    BGH
    28.03.2006
  9. 3 U 132/09 - Schadensersatzanspruch des Berechtigten hinsichtlich dem Verfügungsberechtigten ab 1. Juli 1994 zustehender Nutzungsentgelte; Mietzahlungsfreiheitsabrede zwischen Verfügungsberechtigtem und Nutzer; Verjährung
    Leitsatz: ...29. Juni 2007, V ZR 257/06, ZOV 2007, 143...
    OLG Brandenburg
    26.05.2010
  10. 9 U 171/12 - Amtshaftung; Wasserschaden nach Polizeieinsatz
    Urteil: ...nach § 60 ASOG, sondern nach § 839 BGB i. V...
    KG
    29.11.2013