« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 38)
Sortierung:
-
9 U 171/12 - Amtshaftung; Wasserschaden nach PolizeieinsatzUrteil: ...nach § 60 ASOG, sondern nach § 839 BGB i. V...KG29.11.2013
-
VIII ZR 273/09 - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fernwärme, Inhaltskontrolle, Versorgungsunternehmen, PreisanpassungsklauselLeitsatz: ...vom 28. Januar 1987 - VIII ZR 37/86, BGHZ...BGH06.04.2011
-
VIII ZR 33/18 - Ausgangsmiete für Kappungsgrenzenberechnung bei unbehebbarem Mangel (Minderfläche)Leitsatz: ...ZR 44/03, NJW 2004, 2230 unter II 1 b aa...BGH17.04.2019
-
IX ZR 355/98 - Arbeitsgemeinschaft, Konkurs des Gesellschafters einer -Leitsatz: Vereinbaren die Gesellschafter der zur Durchführung eines Bauvorhabens begründeten Arbeitsgemeinschaft, daß ein Gesellschafter ausscheidet, sobald beantragt wird, das Konkursverfahren über sein Vermögen zu eröffnen, daß er jedoch verpflichtet ist, der Gesellschaft weiterhin Geräte und Personal gegen Vergütung zu überlassen, sind die daraus herrührenden Forderungen im Konkurs aufrechnungsrechtlich als schon vor dem Ausscheiden des Gesellschafters be dingt entstanden zu behandeln.BGH09.03.2000
-
XII ZR 150/93 - Mietausfallschaden; Verjährung; selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: a) Kommt der Mieter mit der vertraglichen Verpflichtung in Verzug, die Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses instand zu setzen, so ist der Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines Mietausfallschadens nach § 286 Abs. 1 BGB auf eine abhängige Nebenleistung i. S. d. § 224 BGB gerichtet. Soweit der Anspruch auf die abhängige Nebenleistung vor der Verjährung des Hauptanspruchs eingeklagt worden ist, findet § 224 BGB keine Anwendung. b) Die §§ 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB, nach denen das selbständige Beweisverfahren die Verjährung unterbricht, sind auf mietrechtliche Ansprüche nicht anzuwenden.BGH23.11.1994
-
IX ZR 328/97 - Notarhaftung, Sekundärverjährung bei -; Sekundärverjährung, - bei Notarhaftung; Amtshaftung, - des Notars gegenüber Auftraggeber; Haftung, - des Rechtsanwaltes; Rechtsmittelanwalt; Anwaltsfehler; Mitverschulden, - des Mandanten an der VerjährungLeitsatz: a) Zum Begriff des "Auftraggebers" im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO. b) Auf die sogenannte Sekundär verjährung hat es keinen Einfluß, wenn der Mandant nach seinen Rechtskenntnissen die Möglichkeit eines Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt und den Zeitpunkt der Verjährung eines solchen An spruchs selbst hätte erkennen kön nen. c) Die Beauftragung eines Rechts mittelanwalts, dem nicht auch die Aufgabe übertragen wird, einen et waigen Regreßanspruch gegen den erstinstanzlichen Anwalt zu verfol gen, befreit diesen während des Mandats nicht von der Pflicht, bei gegebenem Anlaß sein eigenes Verhalten zu überprüfen und den Mandanten auf die Möglichkeit ei nes Regreßanspruchs gegen ihn und dessen Verjährung hinzuwei sen.BGH15.04.1999
-
II ZR 113/96 - Schlagworte: Spanien; Miteigentumsanteil; Übertragung; internationales Sachenrecht; Kollisionsrecht; internationales PrivatrechtLeitsatz: 1. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. 2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.BGH25.09.1997
-
IX ZR 217/06 - Einzugsermächtigung im InsolvenzverfahrenLeitsatz: 1. Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49). 3. Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt. 4. Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. 5. Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent.BGH25.10.2007
-
VIII ZR 375/21 - Verjährungsfrist für Auskunftsanspruch des Mieters, Berliner MietenbegrenzungsverordnungLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
-
VIII ZR 8/22 - Verjährungsfrist für AuskunftsanspruchLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
