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Urteil Kein Notwegrecht bei Grundstückszugang über eine Treppe
Schlagworte
Kein Notwegrecht bei Grundstückszugang über eine Treppe
Leitsätze
1. Ein Notwegrecht kann nicht geltend gemacht werden, wenn mit einem Kraftfahrzeug herangefahren werden kann und der Hauseingang über eine Treppe zu erreichen ist.
2. Persönliche Umstände des Eigentümers (z. B. fortgeschrittenes Alter) sind nicht zu berücksichtigen.
3. Die langjährige Benutzung einer anderen Zufahrt begründet kein Gewohnheitsrecht und führt nicht zu einer Verwirkung des Unterlassungsanspruchs.
(Leitsätze der Redaktion)
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