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Urteil Kein Anspruch des Berechtigten auf Zinsen aus dem Verkaufserlös von aufgrund von Investitionsvorrangbescheiden veräußerten Grundstücken


Schlagworte

Kein Anspruch des Berechtigten auf Zinsen aus dem Verkaufserlös von aufgrund von Investitionsvorrangbescheiden veräußerten Grundstücken

Leitsatz

Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.




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