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  1. 13 C 2751/13 - Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Mangelbeseitigung (hier: Entfernen eines Wespennestes von der Außenwand)
    Leitsatz: Der Mieter darf bei Gefahr in Verzug ein an der Außenseite (Rollokasten) der Mietsache befindliches Wespennest auch ohne Inverzugsetzung des Vermieters fachgerecht beseitigen lassen und hat Anspruch auf Aufwendungsersatz. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Würzburg
    19.02.2014
  2. IX ZR 282/13 - Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit als Rechtsgrund für Räumungsklage
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks kann eine Räumungsklage auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages stützen.
    BGH
    16.10.2014
  3. V ZB 16/14 - Eingeschränkte Befugnis zu Rechtsbeschwerde gegen Zuschlagserteilung; unwirksame Verfügung ohne Gläubigergenehmigung trotz Grundbucheintrags; Grundstücksteilung; Grundstücksvereinigung
    Leitsatz: 1. Erteilt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag und weist das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde zurück, kann nur der Beschwerdeführer die zugelassene Rechtsbeschwerde einlegen, nicht aber ein anderer Beteiligter im Sinne von § 9 ZVG, der von seinem Beschwerderecht keinen Gebrauch gemacht hat. 2. Die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken ist eine Verfügung im Sinne von § 23 ZVG, die dem Gläubiger gegenüber unwirksam ist, solange dieser die Verfügung nicht genehmigt; auch wenn sie im Grundbuch vollzogen wird, muss das Zwangsversteigerungsverfahren so fortgeführt werden, als wäre die Verfügung nicht erfolgt.
    BGH
    05.06.2014
  4. VIII ZR 344/13 - Preisanpassungsklausel, Wärmeversorger
    Leitsatz: a) Für die Wirksamkeit einer an § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF (jetzt: § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV) zu messenden Preisanpassungsklausel ist grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen. b) Es ist nicht erforderlich, dass eine solche Preisanpassungsklausel bereits bei Vertragsschluss alle während der Vertragslaufzeit möglicherweise eintretenden Änderungen in den kostenmäßigen Zusammenhängen mit einbezieht. Sie wird deshalb erst mit Wirkung für die Zukunft nichtig, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt Umstände einstellen, die zu einer Änderung der Kosten- und/oder Marktverhältnisse führen, und nach denen die von § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF geforderte Kosten- und Marktorientierung der vom Wärmeversorger geforderten Preise fortan nicht mehr gewahrt ist (Fortführung der Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131, und vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, WM 2011, 1906).
    BGH
    25.06.2014
  5. VII ZR 177/13 - Verwirkung, Rückzahlung, Architekt, Honorar
    Leitsatz: a) Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13). b) Diese Voraussetzungen werden nicht allein durch den Vortrag eines auf Rückzahlung von Honorar in Anspruch genommenen Architekten erfüllt, er habe „natürlich“ mit den eingehenden Honorarzahlungen bereits in anderer Weise kalkuliert.
    BGH
    23.01.2014
  6. IX ZA 20/14 - Prozesskostenhilfe, Stundung, Insolvenzverfahren
    Leitsatz: Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens erstreckt sich nicht auf die im Verfahren über einen Rechtsbehelf anfallenden Kosten. Für diese Kosten gelten die Regelungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend.
    BGH
    09.10.2014
  7. V ZR 18/13 - Vorkaufsrecht, Erwerb von Miteigentumsanteilen, belastetes Grundstück
    Leitsatz: a) Ein dingliches Vorkaufsrecht an einem ungeteilten Grundstück kann auf den Erwerb eines noch zu bildenden Miteigentumsanteils an dem belasteten Grundstück gerichtet sein, wenn der zu verschaffende Miteigentumsanteil hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. b) An einem Grundstück können mehrere auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an dem belasteten Grundstück gerichtete subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte im gleichen Rang begründet werden.
    BGH
    11.07.2014
  8. 1 Reha Ws 35/14 - Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens, Rechtsanwalt
    Leitsatz: 1. § 366 Abs. 2 StPO, wonach der Wiederaufnahmeantrag „nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden kann“, ist im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nicht entsprechend anzuwenden (Anschluss an OLG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 308). 2. Stellt das OLG fest, dass das LG den Antrag des Betr. auf Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen hat, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben und - mangels Entscheidung in der Sache durch das LG - an das LG zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages zurückzuverweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Dresden
    13.11.2014
  9. VIII ZR 80/13 - Preisänderungsklausel und Preiserhöhung bei Nachtstromheizung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 50; vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28).b) Erhebt der Kunde gegen Preiserhöhungen des Energieversorgers bereits innerhalb von drei Jahren nach der ersten Jahresabrechnung Widerspruch, fehlt es schon an der Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, NJW 2013, 3647 Rn. 64).c) Ein Energieversorgungsunternehmen hat auch dann Anlass, die Wirksamkeit seiner Preisänderungsklauseln zu prüfen und eine Beendigung des Vertragsverhältnisses in Betracht zu ziehen, wenn der Kunde in seinem Widerspruch nur die Unbilligkeit einer angekündigten Preiserhöhung geltend macht; auf die tatsächlichen oder von dem Energieversorger vermuteten Gründe für den Widerspruch kommt es nicht an (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - VIII ZR 14/11, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2011 - VIII ZR 224/11, juris Rn. 6). d) Für eine nach Beendigung des Energieversorgungsvertrages erhobene Klage des Kunden auf Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers fehlt jedenfalls dann das Feststellungsinteresse, wenn keine Rechnungen für die Energielieferung mehr zu erwarten sind; in diesem Fall besteht kein Interesse des Kunden mehr, sich durch die Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers eine Grundlage dafür zu schaffen, bei künftigen Forderungen des Versorgers die Zahlung (teilweise) zu verweigern (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 10; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZR 204/08, ZNER 2010, 65 Rn. 5).
    BGH
    15.01.2014
  10. 9 U 38/14 - Anlieger muss Schäden durch Wurzeln von Straßenbäumen in Berlin dulden
    Leitsatz: 1. Wachsen Wurzeln eines Straßenbaums auf ein Anliegergrundstück und verursachen dort Schäden, ist dies vom Anlieger hinzunehmen. 2. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wegen der Sonderregelung des § 16 Abs. 3 StrG in Berlin nicht anwendbar. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    09.12.2014