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Urteil Prozesskostenhilfe, Stundung, Insolvenzverfahren
Schlagworte
Prozesskostenhilfe, Stundung, Insolvenzverfahren
Leitsatz
Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens erstreckt sich nicht auf die im Verfahren über einen Rechtsbehelf anfallenden Kosten. Für diese Kosten gelten die Regelungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend.
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