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II ZB 4/14 - Kein Notgeschäftsführer bei GbR, BGB-GesellschaftLeitsatz: Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.BGH23.09.2014
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V ZR 269/13 - Verwendungsersatzansprüche des Untermieters gegen den Eigentümer als (Haupt-) VermieterLeitsatz: 1. Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche nach §§ 994 Abs. 1, 996 BGB gegen den Eigentümer aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77, NJW 1979, 716). 2. Aus dem Nichtvorliegen einer Leistung folgt nicht zwangsläufig, dass stets auf den Bereicherungen in sonstiger Weise erfassenden Tatbestand des § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB zurückgegriffen werden dürfte; auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien.BGH19.09.2014
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IX ZR 276/13 - Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in AltfällenLeitsatz: Die gesetzliche Neuregelung in § 67 c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185).BGH18.09.2014
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V ZR 290/13 - Rechtsschutz unabhängig von Entscheidungsform; Beschluss statt Urteil; Wert der Beschwer bei gegen Wirtschaftsplan gerichteter Anfechtungsklage; HausgeldzahlungLeitsatz: 1. Verwirft das Berufungsgericht die Berufung nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil als unzulässig, ohne den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen, führt die Nichtzulassungsbeschwerde des Berufungsklägers ohne Weiteres zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. 2. Der Rechtsschutz gegen eine die Berufung verwerfende Entscheidung darf nicht von der Verfahrensweise des Gerichts und der jeweiligen Entscheidungsformel abhängen. 3. Die Beschwer bei der Abweisung einer gegen den Wirtschaftsplan gerichteten Anfechtungsklage bemisst sich bei der Voll- bzw. Teilanfechtung jeweils nach dem Anteil an den Hausgeldzahlungen des Klägers, den er nach seinem Einzelwirtschaftsplan zu zahlen hat. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)BGH18.09.2014
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XII ZR 140/12 - Vermieterpfandrecht; Herausgabe von NutzungenLeitsatz: Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nutzungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfandschuldner nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag herauszugeben (im Anschluss an RGZ 105, 408).BGH17.09.2014
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VIII ZR 221/14 - Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Nichtzulassungsbeschwerde; Ende des Zurückbehaltungsrechts nach Mängelbeseitigung durch Vermieter; zusätzliche Prüfungsfrist für MieterLeitsatz: Die Beantwortung der Frage, wie viel Zeit der Vermieter dem Mieter zur Zahlung wegen nicht durchgeführter Mangelbeseitigung zurückbehaltener Miete gewähren muss, wenn der Vermieter den Mangel jahrelang nicht beseitigt und dann plötzlich ohne Ankündigung vornimmt, und ob dem Mieter in einer solchen Situation eine zusätzliche Prüfungsfrist zuzubilligen ist, obliegt dem Tatrichter. Dabei kommt auch dem Umstand Bedeutung zu, dass der Mieter keine Vorkehrungen für den Fall getroffen hat, dass das Zurückbehaltungsrecht während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes erlischt. (Leitsatz der Redaktion)BGH16.09.2014
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III ZR 217/13 - Verjährungsbeginn bei der Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzung bei unüberschaubaren Grundbuchvorgängen; Veränderungsmitteilung; Notarpflichten bei Verkauf von Grundstücksteilflächen und LastenfreistellungLeitsatz: a) Im Bereich der Notarhaftung kann die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts im Einzelfall - insbesondere in sehr einfach gelagerten Sachen - für die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars) ausreichen. b) Geht es jedoch um komplexe, für den Geschädigten schwer überschaubare Grundbuchvorgänge, so kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser mit der Übersendung einer Veränderungsmitteilung zugleich Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars erlangt oder diesbezüglich fortan grob fahrlässig keine Kenntnis hat. c) Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung des Verkaufs von Grundstücksteilflächen und ihrer Lastenfreistellung.BGH11.09.2014
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IV ZR 322/13 - Leistungsfreiheit des Versicherers wegen willentlicher vorsätzlicher Gefahrerhöhung; Vorsatz und Kenntnis; grobe Fahrlässigkeit; VerschuldenLeitsatz: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.BGH10.09.2014
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XII ZR 56/11 - Geschäftsraummietvertrag; Nebenkostenumlage; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot; Regelungsverbot; Klauselverbot; Überraschungsklausel; Betriebskostenumlage; Verwaltungskosten; Centermanagement; Instandhaltungsklausel; InstandsetzungsklauselLeitsatz: Die formularmäßige Umlage von „Verwaltungskosten" in einem Geschäftsraummietvertrag ist auch ohne deren Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung wirksam, dagegen weder die zusätzliche formularmäßige Umlage nicht näher aufgeschlüsselter Kosten des „Centermanagements" oder der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlage auf ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladenlokal. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.09.2014
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VII ZB 8/14 - Anrechnung von Verfahrensgebühren nach Ansichziehen von MängelansprüchenLeitsatz: 1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben, und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst. 2. Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst, und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG-VV aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191). 3. Wird bei der vorstehend unter 1. genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.BGH27.08.2014