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Urteil Leistungsfreiheit des Versicherers wegen willentlicher vorsätzlicher Gefahrerhöhung
Schlagworte
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen willentlicher vorsätzlicher Gefahrerhöhung; Vorsatz und Kenntnis; grobe Fahrlässigkeit; Verschulden
Leitsatz
Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.
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