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Urteil Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in Altfällen
Schlagworte
Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in Altfällen
Leitsatz
Die gesetzliche Neuregelung in § 67 c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185).
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