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14 C 286/13 - Modernisierungsankündigung; Vollwärmeschutz; Dachdämmung; Anschluss an Fernwärmezentralheizung; Austausch der Holzkastenfenster gegen Isolierglasfenster; nachhaltige Energieeinsparung ohne Angabe alter und neuer WärmedurchgangskoeffizientenLeitsatz: 1. Die Ankündigung eines „Vollwärmeschutzes" bzw. der „Dachdämmung" reicht für die formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung aus. 2. Der erstmalige Anschluss an eine Fernwärmezentralheizung statt Kohleöfen ist eine duldungspflichtige Modernisierung. 3. Der Austausch von Holzkastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist auch ohne Angabe von Wärmedurchlasskoeffizienten eine nachhaltige Energieeinsparung. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg13.03.2014
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103 C 238/13 - Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2013; hochwertige Fliesen; Etagenheizung als Sammelheizung; Instandhaltungszustand der Fassade; feuchte Kellerwände; verdichtete Bebauung; keine Doppelberücksichtigung des Strukturheizkörpers als wohnwerterhöhendes Merkmal bei Vorliegen des Sondermerkmals „Modernes Bad”Leitsatz: 1. Das wohnwerterhöhende Merkmal „hochwertige Fliesen im Bad" liegt nicht vor, wenn die Fliesen sämtlich in weiß gehalten sind; erforderlich sind Akzente oder Verzierungen wie farbige Bordüren oder Mosaikkacheln oder die Verwendung von Natursteinen wie Marmor, Schiefer oder Granit. 2. Ein fehlender Balkon ist wohnwertmindernd, sofern der Vermieter nicht den Beweis für die Behauptung antritt, dass ein Anbau von Balkonen aus baulichen und/oder rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. 3. Eine vom Vermieter gestellte Etagenheizung ist als Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels anzusehen. 4. Eine vor sechs Jahren gestrichene Fassade rechtfertigt nicht die Annahme eines überdurchschnittlichen Instandhaltungszustandes des Gebäudes, feuchte Kellerwände erfüllen dagegen das wohnwertmindernde Merkmal eines schlechten Instandhaltungszustandes. 5. Ein Abstand von 20 m zwischen den Seitenflügeln und von unter 10 m zwischen Vorder- und Hinterhaus rechtfertigt bei einem geschlossen rechteckig bebauten Mietwohngrundstück die Annahme einer verdichteten Bebauung (Merkmalgruppe 4). (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg12.03.2014
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237 C 375/13 - Asbesthaltige Fußbodenplatten in Mietwohnung; Schadensersatz; SchmerzensgeldLeitsatz: 1. Für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Asbestbelastung in der Mietwohnung reicht es nicht aus, dass diese möglicherweise die Ursache einer Erkrankung war; der Mieter hat vielmehr eine konkrete Gesundheitsgefährdung in Form gelöster Fasern schlüssig darzulegen. 2. Jedenfalls fehlt es an einem Verschulden des Vermieters, wenn er auf die Mängelanzeige unverzüglich tätig wird und den Bodenbelag zeitnah austauscht. 3. Werden Fußbodenplatten durch normalen Mietgebrauch beschädigt (gebrochen oder gerissen), so dass die Gefahr des Austritts von Asbestfasern besteht, scheidet bei einer unterlassenen Mängelanzeige ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz aus. 4. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters wegen Gesundheitsgefahren nach Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten bei asbesthaltigen Fußbodenplatten besteht nicht, da ein Mieter zur eigenmächtigen Bearbeitung von Fußböden nicht berechtigt ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg10.03.2014
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3 C 122/13 - Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens, Störung der Nachbarn durch laute Musik und Geräusche, Lärm, Lärmprotokoll, psychisch gestörter Mieter, VerhaltenskündigungLeitsatz: Auch teilweise nur im „Minimalbereich" liegende häufige und intensive Störungen der Nachtruhe durch laute Musik und Geräusche können die fristlose Kündigung eines psychisch gestörten Mieters rechtfertigen. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau07.03.2014
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206 C 196/11 - Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting; Verjährung; negative FeststellungsklageLeitsatz: 1. Die Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters ist formell ordnungsgemäß, wenn sie die Kosten des Fernwärmelieferers einstellt. 2. Die Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung der verneinten Forderungen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg04.03.2014
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22d C 175/13 - Keine Überprüfung durch ZivilgerichteLeitsatz: Die Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzen-VO ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte; ob der Landesgesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat, kann nicht im Rahmen einer Mieterhöhungsklage durch die Zivilgerichte kontrolliert werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding03.03.2014
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119 C 408/13 - Mieterprotest-Plakat gegen „Luxusmodernisierung“Leitsatz: 1. Die Anbringung eines Plakates, mit dem der Mieter eine „Luxusmodernisierung" beanstandet, ist grundsätzlich zulässig, wenn die Substanz des Hauses nicht beschädigt wird. 2. Anspruch des Mieters auf Beseitigung nur vor seinem Balkon angebrachter zusätzlicher, objektiv nicht erforderlicher Mehrfach-Netzlagen. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte26.02.2014
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16 C 130/13 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmal; freistehende Badewanne; fehlende DuschmöglichkeitLeitsatz: 1. Eine mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossene Badewanne ist keine „frei stehende Badewanne" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013, selbst wenn sie auf Füßen steht und unter der Badewanne im hinteren Bereich ein schmaler Streifen des Fußbodens nicht gefliest ist. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn ein Badezimmer über eine Badewanne verfügt, die mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossen ist; auf das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder einer Duschkabine kommt es nicht an. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte07.02.2014
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15a C 526/13 - Kostenbelastung des VerwaltersLeitsatz: Hat das Gericht in einem Vorprozess eine Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, weil für die abgerechnete Sanierungsmaßnahme der Mehrheitsbeschluss fehlt, kann dem Verwalter bei der Anfechtung des nachgeholten Mehrheitsbeschlusses keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn tatsächlich sogar ein Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit erforderlich war, die aber nicht erreicht worden war. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding05.02.2014
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56 C 98/13 - Rollator im TreppenhausLeitsatz: Der Vermieter muss das Abstellen des Rollators eines nicht im Erdgeschoss wohnenden Mieters im Treppenhaus dulden. Der Vermieter hat bei der Wahl des Abstellplatzes Anspruch darauf, dass damit einhergehende Gebrauchsbeeinträchtigungen so gering wie möglich ausfallen. (Leitsatz der Redaktion)AG Recklinghausen27.01.2014