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Urteil Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting
Schlagworte
Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting; Verjährung; negative Feststellungsklage
Leitsätze
1. Die Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters ist formell ordnungsgemäß, wenn sie die Kosten des Fernwärmelieferers einstellt.
2. Die Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung der verneinten Forderungen.
(Leitsätze der Redaktion)
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