Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Vollwärmeschutz; Dachdämmung; Anschluss an Fernwärmezentralheizung; Austausch der Holzkastenfenster gegen Isolierglasfenster; nachhaltige Energieeinsparung ohne Angabe alter und neuer Wärmedurchgangskoeffizienten
Leitsätze
1. Die Ankündigung eines „Vollwärmeschutzes" bzw. der „Dachdämmung" reicht für die formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung aus.
2. Der erstmalige Anschluss an eine Fernwärmezentralheizung statt Kohleöfen ist eine duldungspflichtige Modernisierung.
3. Der Austausch von Holzkastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist auch ohne Angabe von Wärmedurchlasskoeffizienten eine nachhaltige Energieeinsparung.
(Leitsätze der Redaktion)
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