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I-10 W 33/14 - Einigungsgebühr des Gerichtsvollziehers neben Gebühr für zeitgleiche oder vorsorgliche Abnahme der Vermögensauskunft; Vergleichsgebühr; PfändungLeitsatz: Die Vergleichsgebühr des Gerichtsvollziehers nach Nr. 7 GVKostG KV fällt nur dann nicht an, wenn der Gerichtsvollzieher zugleich (oder vorsorglich) mit der Abnahme der Vermögensauskunft und der Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen nach § 802 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 ZPO beauftragt ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf27.03.2014
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3 U 90/12 - Weisungsrecht des Eigentümers für Umbau durch Nutzer vor Mietvertragsabschluss; vorvertraglicher GebrauchLeitsatz: 1. Werden die späterhin zu vermietenden Räumlichkeiten dem künftigen Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses unentgeltlich überlassen, damit dieser die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die Einrichtung der Räumlichkeiten vornehmen kann, liegt hierin nicht bereits ein Mietverhältnis oder der Abschluss eines Mietvertrages, sondern vielmehr ein Überlassungsverhältnis eigener Art. 2. Haben die Parteien bei Ein- und Umbauten durch den Mieter vertragliche Absprachen nicht getroffen, sind die Interessen der Vertragsparteien gegeneinander abzuwägen. Im Rahmen eines Mietverhältnisses ist das Interesse des Mieters an der von ihm beabsichtigten Maßnahme gegenüber der Entscheidungsfreiheit des Vermieters betreffend die wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums abzuwägen. 3. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Eigentums des Vermieters kann der Vermieter seine Zustimmung mit Auflagen verbinden, wenn diese sachgerecht und angemessen sind. Bestehen Alternativen der Ausführung, steht das Wahlrecht mit Blick auf Art. 14 GG dem Vermieter zu, solange hierdurch der Mieter nicht unangemessen benachteiligt wird.OLG Rostock27.03.2014
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2 U 16/13 - Mieterwechsel nach Asset-Deal; Vertragsübernahme; Vermieterzustimmung; Aktivlegitimation; Passivlegitimation; Vertragseintritt durch Zuschlag des BetriebsgrundstücksLeitsatz: 1. Wird ein Mieterwechsel in Form einer Vereinbarung zwischen dem Vormieter und dem neuen Mieter vorgenommen, bedarf er der Genehmigung durch den Vermieter, die auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Allein die Kenntnis des Vermieters davon, dass der in Aussicht genommene neue Mieter sein Gewerbe in den gemieteten Räumen ausübt, reicht ebenso wenig aus wie dessen Mietzahlungen an den Vermieter. 2. Der Zuschlag des Betriebsgrundstücks an die Gesellschafter einer GbR führt auch dann nicht zum Eintritt der GbR in die Vermieterstellung, wenn die Gesellschafter das Grundstück in die Gesellschaft einbringen. 3. Die isolierte Abtretung von Mietzahlungsansprüchen und des Rückgabeanspruchs aus § 546 BGB verstoßen weder gegen ein Abtretungsverbot noch gegen den Schutzzweck des § 566 BGB oder die enge Verbindung von Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis. (Leitsätze der Redaktion)OLG Saarbrücken19.03.2014
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7 U 40/13 - Mangel, offener Werklohn, Minderungsanspruch, SchadensersatzLeitsatz: Ausblühungen und Verfärbungen der Stufen einer Außentreppe können u. U. nicht als Mangel gewertet werden, wenn sie sich bei der Verwendung des vertraglich vereinbarten Natursteins nicht verhindern lassen. Wird - aus welchem Grund auch immer - eine einfachere oder preisgünstigere Bauweise vereinbart, die gewisse nicht vermeidbare Risiken in sich birgt, kann sich daraus auch unter dem Gesichtspunkten der eingesparten Kosten beim Werklohn kein Minderungsanspruch ergeben.KG11.03.2014
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2 Ws 456/13 REHA - Strafrechtliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; Verurteilung wegen Rowdytums in Tateinheit mit öffentlicher Herabwürdigung; Rechtstaatswidrigkeit; mündliche Bekanntmachung von Anklage und Eröffnungsbeschluss; Ausschluss der ÖffentlichkeitLeitsatz: 1. Steht die Verurteilung wegen öffentlicher Herabwürdigung (§ 220 StGB/DDR) in untrennbarem Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Rowdytums (§ 215 Abs. 1 StGB/DDR), gilt die eine strafrechtliche Rehabilitierung rechtfertigende Vermutung politischer Verfolgung nur ausnahmsweise. 2. Die lediglich mündliche Bekanntmachung von Anklage und Eröffnungsbeschluss gemäß § 203 Abs. 3 StPO/DDR und der Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 211 Abs. 3 StPO/DDR begründen nicht zwingend die Rechtsstaatswidrigkeit einer nachfolgenden Verurteilung, die deren Aufhebung im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung rechtfertigen würde. (Leitsätze der Redaktion)KG05.03.2014
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3 U 154/11 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; MangelkenntnisLeitsatz: 1. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung ist nach aktuellem Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen und bedarf der Feststellung, dass von dem den Mietgebrauch beeinträchtigenden Stoff konkrete, Gesundheitsgefahren für alle Benutzer der Räumlichkeiten ausgehen, wozu regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. 2. § 536 b BGB, wonach das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB - i. V. m. § 543 Abs. 4 Satz 1 BGB - ausgeschlossen ist, ist auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg25.02.2014
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24 U 59/13 - Grundstückskaufvertrag, versehentliche Parzellenverwechslung, richtigstellende Erklärung, Vereinbarung in den Niederlanden geschlossen, OrtsrechtLeitsatz: 1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages. 2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.OLG Düsseldorf18.02.2014
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I-24 U 58/13 - Begriff der DienstleistungLeitsatz: 1. Der Begriff der Dienstleistung i. S.v. Art. 5 Nr. 1 b) 2. Alt. EUGVVO ist gemeinschaftsrechtlich zu verstehen. Darunter fallen Verträge über jede Art von Diensten, auch Werkleistungen und Geschäftsbesorgungen. 2. Bei gemischten Verträgen ist darauf abzustellen, ob die Dienstleistung dem Vertragsverhältnis das Gepräge gibt. 3. Der Erfüllungsort für die Dienstleistung ist rein faktisch zu ermitteln. Maßgebend ist regelmäßig der reale Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist.OLG Düsseldorf18.02.2014
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20 U 141/13 - Haftung für Streupflichtverletzung durch BSR; Reinigungspflicht in Berlin hoheitlich geregelt; Winterdienstunternehmen als „Beamte“Leitsatz: 1. Die Straßenreinigung ist in Berlin hoheitlich geregelt. 2. Ist die Reinigungspflicht einer Behörde gesetzlich als hoheitliche Aufgabe festgelegt, und wird die Reinigungspflicht aufgrund privatrechtlichen Vertrages einer Firma übertragen, handeln die Mitarbeiter dieser Firma „in Ausübung eines öffentlichen Amtes" i.S.v. Art. 34 GG und sind gegenüber Dritten haftungsrechtlich freigestellt.KG13.02.2014
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- 3 U 46/12 - - „Erweiterte Schlüsselklausel“; EinbruchdiebstahlLeitsatz: Die Inanspruchnahme des Versicherers im Falle der erweiterten Schlüsselklausel setzt die Darlegung fehlenden Verschuldens des Versicherungsnehmers bei Verlust des Schlüssels voraus. (Leitsatz der Redaktion)OLG Braunschweig13.02.2014