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Urteil Grundstückskaufvertrag, versehentliche Parzellenverwechslung, richtigstellende Erklärung, Vereinbarung in den Niederlanden geschlossen, Ortsrecht


Schlagworte

Grundstückskaufvertrag, versehentliche Parzellenverwechslung, richtigstellende Erklärung, Vereinbarung in den Niederlanden geschlossen, Ortsrecht

Leitsätze

1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages.

2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.

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