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Urteil „Erweiterte Schlüsselklausel“
Schlagworte
„Erweiterte Schlüsselklausel“; Einbruchdiebstahl
Leitsatz
Die Inanspruchnahme des Versicherers im Falle der erweiterten Schlüsselklausel setzt die Darlegung fehlenden Verschuldens des Versicherungsnehmers bei Verlust des Schlüssels voraus.
(Leitsatz der Redaktion)
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