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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 636)
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3 W 292/14 - Eigentumserwerb des vor der Wiedervereinigung eingetragenen Buchberechtigten mangels rechtzeitigen Widerspruchs; Buchberechtigter; EigentumserwerbLeitsatz: Der vor dem 3. Oktober 1990 eingetragene Buchberechtigte eines Grundstücks in den neuen Bundesländern erwirbt unabhängig von der Art des zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führenden Mangels Eigentum am Grundstück, wenn die Eintragung bis zum Ablauf des 30. September 1998 nicht angegriffen wurde. (Leitsatz der Redaktion)OLG Jena08.09.2014
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11 U 57/13 - Baumkontrolle im Rahmen der VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren hat der Verkehrssicherungspflichtige diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich und unter Berücksichtigung des Umfangs des Baumbestandes auch zumutbar sind. In der Regel genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung. Eine eingehendere fachmännische Untersuchung ist aber vorzunehmen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität des Baumes gibt.OLG Hamm31.10.2014
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6 U 92/12 - Räum- und Streupflicht; abstumpfende Mittel; HobelspäneLeitsatz: Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.OLG Hamm24.11.2014
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2 WF 170/14 - Mitwirkungspflichten von in Scheidung lebenden Ehegatten bei der Umgestaltung des MietverhältnissesLeitsatz: 1. Sind beide Ehegatten Mieter einer Wohnung, und sind sie sich über die künftige alleinige Weiternutzung durch einen von ihnen einig, besteht ein Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Mitwirkung an einer Mitteilung nach § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB an den Vermieter. 2. Die Vornahme der Mitwirkungshandlung nach § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann in einem solchen Fall nicht schon vor Rechtskraft der Scheidung verlangt werden.OLG Hamm03.09.2014
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11 W 37/14 - Anfechtung der JahresabrechnungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert bei Anfechtung der Gesamt- und Einzelabrechnungen kann auf das Fünffache von 25 % des Einzelinteresses des Anfechtungsklägers festgesetzt werden. (Nichtamtlicher Leitsatz)OLG Frankfurt/Main07.11.2014
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19 W 46/14 - Streitwert bei Anfechtung des WirtschaftsplansLeitsatz: Der Streitwert bei Anfechtung eines Wirtschaftsplanbeschlusses ist regelmäßig höchstens auf 25 % des Gesamtvolumens festzulegen.OLG Frankfurt am Main03.09.2014
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19 W 22/14 - Anfechtungsklage; Teilanfechtung; GebührenstreitwertLeitsatz: 1. Wird die Jahresgesamtabrechnung nur wegen einzelner Positionen beanstandet, kann der Streitwert i.H.v. 25 % des gesamten Abrechnungsbetrags angesetzt werden. 2. Für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über ein Grillverbot sind 500 € nicht zu beanstanden.OLG Frankfurt am Main12.05.2014
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I-24 U 155/14 - Sicherheitserwartungen eines Mieters, Gefahrenquellen, SchadensersatzansprücheLeitsatz: Die Sicherheitserwartungen eines Mieters dürfen nicht so weit gehen, jederzeit einen trockenen Fußboden zu erwarten. Da sowohl mit einer planmäßigen Befeuchtung des Bodens durch Reinigungsmaßnahmen als durch eine unplanmäßige durch andere Nutzer zu rechnen ist, muss der Mieter sich darauf einstellen und auf etwaige Gefahrenquellen achten. Er kann nicht darauf vertrauen, dass der Boden nach jedem Wischvorgang sofort getrocknet oder eine nasse Fläche mit einem Warnschild versehen wird.OLG Düsseldorf07.11.2014
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I-24 U 159/13 - Mangel, Beeinträchtigung der Tauglichkeit, GewerberaummietrechtLeitsatz: 1. Um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, setzt die Feststellung eines Mangels i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache voraus, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind.2. Das Nichtbetreiben von Mietflächen innerhalb eines Einkaufszentrums durch andere Mieter wirkt sich nicht unmittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts aus, sondern allenfalls auf den mit dem darin betriebenen Gewerbe erzielbaren Gewinn. Damit steht aber nicht die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts in Frage, sondern das allgemeine unternehmerische Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko, das grundsätzlich beim Mieter liegt.3. Die Frequentierung eines Einkaufszentrums durch Gäste anderer Mieter sind ebenso wenig zusicherungsfähige Eigenschaften der Mietsache wie der Betrieb der Veranstaltungsbereiche innerhalb des Einkaufszentrums.4. Die Geschäftsgrundlage ist dann nicht gestört, wenn sich Erwartungen oder Umstände geändert haben, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Vertragsparteien fallen. Im Gewerberaummietrecht bleibt es bei dem Grundsatz, dass allein der Mieter das Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.OLG Düsseldorf05.06.2014
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I - 7 U 37/13 - Widerruf eines über eMail abgeschlossenen MaklervertragesLeitsatz: 1. Ein Maklervertrag ist dann abgeschlossen, wenn aufgrund einer Anzeige des Maklers im Internet mit Hinweis auf Provisionspflicht der Kunde um ein Exposé bittet, das ihm per eMail übersandt wird. 2. Als Verbrauchervertrag ist nach dem Fernabsatzrecht der Vertrag auch nach Erbringung der Leistung des Maklers widerruflich, wenn eine Belehrung über das Widerrufsrecht nicht erfolgt ist. 3. Ein Anspruch des Maklers auf Wertersatz besteht nur dann, wenn der Kunde über die Wertersatzpflicht belehrt wurde. (Leitsätze der Redaktion)OLG Düsseldorf13.06.2014