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Urteil Anfechtungsklage
Schlagworte
Anfechtungsklage; Teilanfechtung; Gebührenstreitwert
Leitsätze
1. Wird die Jahresgesamtabrechnung nur wegen einzelner Positionen beanstandet, kann der Streitwert i.H.v. 25 % des gesamten Abrechnungsbetrags angesetzt werden.
2. Für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über ein Grillverbot sind 500 € nicht zu beanstanden.
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