Urteil Unternehmensschädigung
Schlagworte
Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; Restgesellschaft
Leitsätze
1. Ein an eine Unternehmensschädigung anknüpfender Antrag eines Gesellschafters auf Rückgabe seiner Anteile ist als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG anzusehen.
2. Eine Restgesellschaft ist berechtigt, als Gesellschafterin des Trägers eines geschädigten Unternehmens einen Unternehmensrückgabeantrag nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG zu stellen.
3. Die Antragsberechtigung des Gesellschafters nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG setzt voraus, daß sich der Zugriff auf das Unternehmen auch hinsichtlich der Anteile des Antragstellers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?