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Suchergebnis Urteilssuche (7361 - 7370 von 7967)
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30 RE Miet 2/90 - Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; gewerbliche Zwischenvermietung; Kündigung des Endmieters nach Auslaufen des Hauptmietverhältnisses; Kündigungsschutz des UntermietersLeitsatz: Die Sache wird gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil der Senat von dem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1982 - VIII ARZ 16/81 - abweichen will.OLG Hamm19.09.1990
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3 W 35/89 RE - Formularmietvertrag; Kündigungsfrist; VerlängerungLeitsatz: Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum unter Abweichung von § 565 Abs. 2 Satz 1 BGB festgelegte Verlängerung der Kün-digungsfrist auf sechs Monate hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.OLG Zweibrücken23.11.1989
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3 ReMiet 1/89 - Tod eines von mehreren Mietern; Fortsetzung des Mietverhältnisses durch FamilienangehörigenLeitsatz: Auch beim Tode nur eines von mehreren Mietern treten dessen Familienangehörige unter den Voraussetzungen des § 569 a Abs. 2 S. 1 BGB in den Wohnraummietvertrag ein.OLG Karlsruhe18.10.1989
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30 REMiet 3/88 - Kündigung bei langjähriger Staffelmietvereinbarung; 4-JahresfristLeitsatz: Haben die Mietvertragsparteien eine langjährige Staffelmietvereinbarung getroffen, so kann der Wohnraummieter das Mietverhältnis - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist - bereits zum Ablauf der 4-Jahresfrist des § 10 Abs. 2 Satz 5 MHG - ordentlich - kündigen.OLG Hamm11.08.1989
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4 REMiet 1/83 - Mieterhöhungsverlangen; Personenmehrheit; Wirksamkeitsklausel; Zugang; Bevollmächtigung; Vollmachtsklausel; Allgemeine GeschäftsbedingungenLeitsatz: Haben zwei Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet und in ihrem Formularmietvertrag vereinbart, daß eine Erklärung des Vermieters (in bezug auf das Mietverhältnis) auch bei Abgabe nur gegenüber einem der beiden Mieter rechtswirksam ist, dann ist ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 MHRG gegenüber beiden Mietern wirksam, auch wenn es sich nur an einen Mieter richtet. Der Senat folgt damit dem Rechtsentscheid des OLG Schleswig vom 22.3.1983 (6 REMiet 4/82, ZMR 83/249) und sieht deshalb von einem eigenen Rechtsentscheid zu dieser Frage ab. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)OLG Hamm24.11.1983
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9 ReMiet 3/82 - Kündigungsschutz bei Firmenwohnung; Untermiete; Firmenwohnung; Kündigungsschutz; Mieterschutz; Räumungsklage; Arbeitnehmer; Werkswohnung; unzulässige RechtsausübungLeitsatz: Räumungsklage des Hauptvermieters (Vermieters) weder aus vom Mieter abgeleiteten noch aus eigenem Recht auf die Schutznormen der §§ 564 b, 556 a BGB berufen, wenn der Vermieter die Wohnung an eine Firma vermietet hat, die diese - wie im Mietvertrag festgelegt - im Einverständnis mit dem Vermieter an ihren Arbeitnehmer als Werkswohnung weitervermietet hat und letzterer weiß, daß sein Arbeitgeber nicht Eigentümer der Wohnung ist.OLG Karlsruhe04.07.1983
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8 W RE Miet 1734/82 - Rechtsentscheidvorlage; grundsätzliche Bedeutung; preisgebundener Altbau; MehrbelastungsklauselLeitsatz: Zur Frage, was unter dem Begriff der "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" im Sinne des Artikels III Abs. 1 Satz 1 3. Mietrechtsänderungsgesetz zu verstehen ist (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).KG11.05.1983
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4 REMiet 7/82 - Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Instandsetzungspflicht; Verzug des Mieters; Selbstbeseitigungsrecht; Formularmietvertrag; sonstige ReparaturenLeitsatz: Übernimmt ein Mieter von Wohnraum durch Formularmietvertrag Schönheits- und sonstige Reparaturen in den Mieträumen und ist ebenfalls formularmäßig weiter bestimmt, daß der Vermieter für den Fall, daß der Mieter diesen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, vorbehaltlich des Rechtes auf außerordentliche Kündigung die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen darf, so sind allein durch die Klausel über die Befugnis des Vermieters zur Selbstbeseitigung Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen der Nichtausführung eben dieser Reparaturen nicht ausgeschlossen.OLG Hamm03.02.1983
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3 ReMiet 4/81 - Herausgabeverlangen des Hauptvermieters gegenüber Untermieter, der sich für Hauptmieter hältLeitsatz: Das Herausgabeverlangen des Vermieters aus § 556 Abs. 3 BGB stellt auch dann grundsätzlich keine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn er die Wohnung an eine Gesellschaft gegen Mietzinsgarantie vermietet hatte, von der er wußte, daß sie die Wohnung weitervermietet, und der Dritte sich gutgläubig für den Hauptmieter hielt. Der Anspruch ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Eigentümer die mangelnde Aufklärung des Dritten geduldet oder den Inhalt des mit jenem geschlossenen Vertrages selbst wesentlich bestimmt hat.OLG Karlsruhe24.07.1981
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1 S 194/24 - Eigentümerversammlung, Organisationsgeschick, Protokollierung, Teilungserklärung Vertretung des EigentümersLeitsatz: 1. Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung.2. Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung.(Leitsätze der Redaktion)LG Dortmund29.04.2025