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Suchergebnis Urteilssuche (7061 - 7070 von 8024)

  1. 4 B 156/99 - Entschädigungsfond; Verwaltungsvermögen; Abführbetrag; Bemessungsgrundlage; Umrechnung des Einheitswerts
    Leitsatz: 1. Für die Bemessung des Abführbetrages ist der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert maßgeblich. 2. Der ermittelte RM-Wert für den Einheitswert wird nicht im Verhältnis 10:1 umgerechnet, sondern stellt für sich die Berechnungsgrundlage dar.
    OVG Brdbg
    20.03.2000
  2. 2Z BR 105/98 - Gebrauchsregelung; Rauchverbot; Verwalter; Verwalterkosten; Hausordnung; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: 1. Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters, der einem Wohnungseigentümer in der Abrechnung zu hohe Verwalterkosten berechnet hat. 2. Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen Räumen durchsetzen kann, wenn die Gemeinschaft schon eine Hausordnung mit Verhaltensregeln für solche Räume hat und der Antrag, einen entsprechenden Eigentümerbeschluß zu fassen, mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.
    BayObLG
    25.03.1999
  3. 2Z BR 139/97 - Zustimmung zu gewerblicher Nutzung; Widerruf
    Leitsatz: In einer Wohnanlage, die weitgehend zur Vermietung an Feriengäste genutzt wird, kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Genehmigung von Büros der gewerblich mit der Vermietung befaßten Unternehmen (sog. Mietverwalter) vorliegen, wenn der Konkurrenzkampf der in der Anlage tätigen Mietverwalter zu persönlichen Auseinandersetzungen und Tätlichkeiten geführt hat.
    BayObLG
    10.07.1998
  4. OVG 4 B 131/97 - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, Antragsgegner
    Leitsatz: Richtiger Gegner für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ist diejenige Behörde, deren Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlich bestehenden oder behördlich angeordneten Vollziehbarkeit Gegenstand des Verfahrens ist.
    OVG für das Land Brandenburg
    06.07.1998
  5. 2Z BR 130/93 - Wohnungseigentum; Zweckbestimmung über Nutzung; Verwaltervergütung; Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung der Verwalterpflichten
    Leitsatz: 1. Die bei der Begründung von Wohnungseigentum notwendige Festlegung als Wohnungseigentum oder Teileigentum enthält eine Zweckbestimmung dahin, daß die im Sondereigentum stehenden Räume bei einem Wohnungseigentum nur zu Wohnzwecken und beim Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Eine Änderung dieser Zweckbestimmung erfordert eine Änderung des dinglichen Rechtsaktes. Ein Wohnungs- und Teileigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum aber auch zu einem anderen Zweck nutzen, sofern diese Nutzung nicht mehr stört als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung; anderenfalls bedarf es hierzu einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. 2. Die Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig mehr als eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken.
    BayObLG
    13.01.1994
  6. 2Z BR 113/93 - Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; Trittschallschutz
    Leitsatz: 1. Der Bodenbelag ist sondereigentumsfähig; dagegen gehört die darunterliegende Trittschalldämmung (Estrich) zum gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Verringert ein Wohnungseigentümer durch Auswechseln des Bodenbelages (Parkett statt Teppich) in seinem Sondereigentum den Trittschallschutz, so übersteigen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht, solange die Anforderungen der DIN 4109 an den Trittschallschutz eingehalten werden. 3. Ein Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Trampeln auf den Boden durch Kinder in der darüberliegenden Wohnung unterlassen wird.
    BayObLG, 2. Zivilsenat
    16.12.1993
  7. SU 2 K 92.158 - Miterben; Streitgenossen; unlautere Machenschaft; Nötigung
    Leitsatz: 1. Mehrere Miterben, die vermögensrechtliche Ansprüche durchsetzen, sind nicht notwendige Streitgenossen i. S. d. § 62 ZPO. § 2039 Satz 1 BGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. 2. Der allgemeine staatliche Druck in der DDR, dem man sich zur Vermeidung von Nachteilen nicht habe entziehen können, reicht für die Anwendung von § 1 Abs. 3 VermG nicht aus.
    KreisG Suhl
    03.09.1992
  8. 32 DK 241/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Baulandenteignung; Überschuldung; Investitionsvorhaben; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Die Schutzfunktion der Grundstücksverkehrsgenehmigung tritt auch für den Fall ein, daß gerichtlicherseits festgestellt wird, daß eine investive Maßnahme i. S. v. VermG/BInvG nicht rechtmäßig ist. 2. Widerruf eines Investitionsbescheides, wenn verwirklichte Investitionen vom Investitionsbescheid nicht mehr gedeckt sind. 3. Zur Frage, was als wesentliche Änderung eines Investitionsvorhabens zu betrachten ist. 4. Enteignungen nach dem Baulandgesetz als Folge "schleichender" Überschuldung fallen unter den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes.
    KreisG Potsdam-Stadt
    25.05.1992
  9. 1 B 15/91 V - Investitionsverfahren; Kaufpreismitteilung; Kaufvertragsvorlage
    Leitsatz: Zum Umfang der Pflicht, a) im Bescheid nach § 3 a VermG den voraussichtlichen Kaufpreis mitzuteilen (wie Senatsbeschluß vom 18.3.1992 - 1 B 1/92 V ), b) den Kaufvertrag im Rechtsstreit mit dem Berechtigten wegen einer Entscheidung nach § 3 a VermG vorzulegen.
    BezG Potsdam
    31.03.1992
  10. 40 C 77/91 - Mieterhöhung; Grundmiete; Betriebskostenumlageerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Ehegatten
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung aufgrund der GrundmietV und der BetriebskostenumlageV. 2. Aus der Mieterhöhungserklärung muß bei juristischen Personen stets die handlungsberechtigte Person erkennbar sein. 3. Wurde in den neuen Bundesländern eine Wohnung noch unter Geltung des ZGB an ein Ehepaar vermietet, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Ehegatten zu richten, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.
    KreisG Cottbus-Stadt
    24.01.1992