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Urteil Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einbeziehungsinteresse des Gläubigers, Unfallschaden bei Nachbarschaftshilfe, Verletzung bei Gefälligkeitsarbeiten, Schadensersatz
Schlagworte
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einbeziehungsinteresse des Gläubigers, Unfallschaden bei Nachbarschaftshilfe, Verletzung bei Gefälligkeitsarbeiten, Schadensersatz
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.
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