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Urteil Sächsischer Volksentscheid, individueller Schuldvorwurf, Strafzweck
Schlagworte
Sächsischer Volksentscheid, individueller Schuldvorwurf, Strafzweck
Leitsatz
Die sächsischen Richtlinien zum Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes haben keine individuellen Handlungen beschrieben, sondern lediglich eine Zuordnung zur Gruppe der Naziverbrecher, aktivistischen Nazis und Kriegsinteressenten vorgenommen. Sie dienten lediglich der Friedenssicherung und haben deshalb keinen Strafzweck verfolgt.
(Leitsatz der Redaktion)
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