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  1. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  2. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  3. 13 C 107/86 - Instandhaltungspflicht; Zustand, zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Eigentumswohnung als Mietwohnung; Gemeinschaftseigentum; Dach, Instandsetzung; Unmöglichkeit der Leistung; Unvermögen; Verfügungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann vom Vermieter nicht die Beseitigung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum verlangen.
    AG Charlottenburg
    30.04.1986
  4. 5 C 477/85 - Modernisierung; Austausch/von Fenstern; Badezimmer/Isolierverglasung; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kasten-Doppelfenster/Austausch gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung; Küche/Isolierverglasung; Kunststoffenster/mit Isolierverglasung; Wintermonate/Austausch von Fenstern
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Kasten-Doppelfenstern durch Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 541 b BGB dar, soweit es sich um den beabsichtigten Austausch der Einfachfenster in der Küche und im Badezimmer handelt. 3. Der Austausch von Fenstern in den Wintermonaten ist unzumutbar.
    AG Charlottenburg
    04.11.1985
  5. 8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.
    AG Charlottenburg
    22.01.1985
  6. 12 C 730/83 - Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bei überzahlten Wertverbesserungszuschlägen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rückforderungsbegehren; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Bestandskraft; aufschiebende Wirkung; Aussetzung des Verfahrens
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob § 18 Abs. 5 I. BMG auch auf das Rückforderungsbegehren des Mieters wegen überzahlter Wertverbesserungszuschläge anwendbar ist. 2. § 18 Abs. 5 I. BMG hindert das Zivilgericht nicht, aus Gründen der Prozeßökonomie das Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen.
    AG Schöneberg
    06.03.1984
  7. 8 C 590/83 - Verjährungsfrist bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückzahlungsanspruch; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässige; Verjährung
    Leitsatz: Ergeht ein die Stichtagsmiete herabsetzender Preisstellenbescheid, so beginnt die Verjährung des daraus resultierenden Rückzahlungsanspruchs des Mieters aus § 30 I 1 I. BMG erst mit der Bekanntgabe des Preisstellenbescheides zu laufen (entgegen LG Berlin, GE 1983, 73).
    AG Charlottenburg
    13.01.1984
  8. BVerwG 8 C 13.19 - Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums
    Leitsatz: 1. Eine Feststellung nach Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB setzt einen Antrag des materiell Berechtigten voraus. 2. Ein durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellter Antrag wird durch die Genehmigung des Berechtigten wirksam. Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.
    BVerwG
    27.02.2020
  9. BVerwG 8 B 32.19 - Statthaftigkeit der Revision, Zulassungsgründe, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz- und Grundsatzrüge, Klageabweisung als unzulässig und „zudem“ als unbegründet
    Leitsatz: Wenn die Divergenz-und die Grundsatzrüge nicht durchgreifen und noch keine Prozess-ordnungsgemäße tatrichterliche Sachentscheidung vorliegt, kann das Revisionsgericht nach § 133 Abs. 6 VwGO von der Möglichkeit Gebrauch machen, das angegriffene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit in die Instanz zurückzuverweisen. Wenn das Instanzgericht die Klage als unzulässig und „zudem“ unbegründet abweist, ist das prozessrechtswidrig trotz Verneinens der Zulässigkeit in der Sache. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    27.11.2019
  10. BVerwG 8 B 34.19 - Revisionszulassung, Ausgleichsleistung, Bemessung, besatzungsrechtliche/besatzungshoheitliche Enteignung
    Leitsatz: Zur (Nicht-) Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einem Verfahren, in dem der Kläger die Feststellung begehrt, es fehle für eine Vermögensentziehung in der SBZ eine besatzungsrechtliche Grundlage. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    10.10.2019