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Suchergebnis Urteilssuche (5931 - 5940 von 8041)
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62 S 80/95 - Untervermietungserlaubnis; Lebensmittelpunkt; Schweigen; HausverwaltungLeitsatz: 1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn er dort seinen Lebensmittelpunkt behält. 2. Das ist bei einer Abwesenheit von voraussichtlich vier Jahren nicht der Fall, da die Wohnung nur auf Vorrat für die Rückkehr gehalten wird und nur dazu dient, die Möbel zu lagern. 3. Ein Schweigen der Hausverwaltung auf die Bitte des Mieters um Erlaubnis zur Untervermietung kann nicht als Zustimmung gewertet werden.LG Berlin22.05.1995
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64 S 441/94 - Beschwerdewert; Mieterhöhungsklage; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Vergleichsmiete; Nettomieterhöhung mit BruttokaltmietspiegelLeitsatz: 1. Wird der Vermieter mit der Klage auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses abgewiesen, richtet sich der Wert der Beschwer nach dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Mieterhöhung. 2. Die Zustimmungsklage ist als unzulässig abzuweisen, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist. 3. Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn die Erhöhung der Nettokaltmiete unter Berufung auf die Werte des Berliner Mietspiegels erfolgt, ohne daß die darin enthaltene Bruttokaltmiete umgerechnet wird. 4. Unentschieden bleibt, ob in der Mieterhöhungserklärung die durch Abzug der Betriebskosten des Berliner Mietspiegels errechnete Nettokaltmiete durch Addition der tatsächlich geschuldeten, angemessenen Betriebskostenvorauszahlungen auf die konkrete Bruttokaltmiete umgerechnet werden und diese mit der Bruttokaltmiete des Berliner Mietspiegels verglichen werden muß.LG Berlin14.03.1995
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64 S 399/94 - Vorfälligkeitsklausel; Rechtzeitigkeitsklausel; Verzug; nachgeschobene KündigungsgründeLeitsatz: 1. Die Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn sie mit der Klausel zusammentrifft, in der die Rechte des Mieters, den Mietzins zu mindern oder den deswegen überzahlten Mietzins zurückzufordern, eingeschränkt sind (im Anschluß an BGH, GE 1995, 40 f.). 2. Ist deswegen die Vorfälligkeitsklausel unwirksam, ist auch die in denselben Paragraphen des Mietvertrages aufgenommene Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam. 3. An die Stelle der unwirksamen Vorfälligkeitsklausel tritt die gesetzliche Regelung (§ 551 Abs. 1 BGB), daß der Mietzins nach den einzelnen Zeitabschnitten (Monaten) zu entrichten ist. Diese Regelung stellt eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit (§ 284 Abs. 2 Satz 1 BGB) dar, so daß der Mieter auch ohne weitere Mahnung in Verzug kommt, wenn er nicht rechtzeitig nach dem Ende des laufenden Monats zahlt. Ist die Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam, kommt es insoweit jedoch nicht auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters an, sondern darauf, daß der Mieter die Zahlung rechtzeitig veranlaßt hat. 4. Nachgeschobene Kündigungsgründe sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor Zugang der Kündigungserklärung entstanden sind.LG Berlin03.03.1995
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55 S 128/94 - GrunddienstbarkeitLeitsatz: Zum Unwirksamwerden einer Grunddienstbarkeit in der ehemaligen DDR nach Inkrafttreten des ZGB.LG Berlin28.10.1994
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65 S 201/93 - Kündigung; Zahlungsverzug; Minderungsquote; Flächenanteil; Irrtum über MinderungsquoteLeitsatz: 1. Ein Mieter gerät dann nicht in Zahlungsverzug, der eine Kündigung rechtfertigen würde, wenn er sich bezüglich der Quote einer Mietminderung verschätzt. 2. Zur Berechnung der Minderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers (hier: nach dem Flächenanteil).LG Berlin18.10.1994
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61 S 365/93 - Minderung, WohnflächenabweichungLeitsatz: 1. Ist im Mietvertrag die Größe der Wohnung mit "ca. 33 Quadratmeter" angegeben, handelt es sich um eine bloße Objektbeschreibung. 2. Ist die Wohnung tatsächlich kleiner, liegt kein Fehler vor, der den Mieter zur Minderung berechtigt.LG Berlin16.05.1994
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31.O.552/93 - Schadensersatz; Pflichtverletzung; Wohnungsbaugesellschaft; Instandsetzungsunterlassung; Wasserschaden; HausschwammLeitsatz: Die Wohnungsbaugesellschaft als Rechtsnachfolgerin der KWV haftet für bauliche Schäden (u. a. Hausschwamm), die durch jahrelangen Leerstand ohne Sicherungsmaßnahmen gegen austretendes Brauchwasser entstanden.LG Berlin02.11.1993
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4 Js 171/92 - strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: Allein der Umstand, daß eine strafrechtliche Verurteilung nach der Wirtschaftsstrafverordnung ausgesprochen worden ist, rechtfertigt für sich noch keine Rehabilitierung.LG Berlin31.03.1993
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6 S 362/92 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender KapitalkostenerhöhungLeitsatz: 1. Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG ist nur möglich, wenn die Kapitalkosten insgesamt gestiegen sind. 2. Bei mehreren Darlehen setzt eine Mieterhöhung also voraus, daß insgesamt eine effektive Mehrbelastung eingetreten ist.LG Bonn22.03.1993
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62 S 371/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; RückstandstilgungLeitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.LG Berlin11.01.1993
