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Suchergebnis Urteilssuche (5981 - 5990 von 8080)
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64 S 526/86 - Mieterhöhung; Modernisierung; Erläuterung der Modernisierungserhöhung; Berechnung der ModernisierungserhöhungLeitsatz: 1. Die Zustimmung des Mieters zu Modernisierungsmaßnahmen stellt eine einverständliche Abänderung des Mietvertrages bezüglich des Mietgegenstandes dar. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. 3. Zur Schadensminderungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen.LG Berlin31.01.1989
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64 S 375/88 - Schadenersatz durch Mietinteressenten; Verschulden bei Vertragsschluß, vorvertragliches Verschulden, Mietinteressent, schuldhaftes Verhalten, Mietvertrag, Zustandekommen, Mietvertragsformular, Nichtunterzeichnung, VertrauenstatbestandLeitsatz: 1. Übersendet der Vermieter dem Mietinteressenten einen nicht unterschriebenen Mietvertragsentwurf mit dem Bemerken, der Mietvertrag solle erst nach Eingang der Kautionszahlung von dem Vermieter unterschrieben werden, und unterzeichnet der Mieter den ihm übersandten Mietvertragsentwurf nicht, so kommt ein Mietvertrag nicht zustande. 2. Hat der Mieter in diesem Fall bei den Vertragsverhandlungen als sicher in Aussicht gestellt, daß er die Wohnung anmieten werde, so haftet er aus dem Ge sichtspunkt des vorvertraglichen Verschuldens auch ohne Mietvertrag auf den Mietzins solange, bis für den Vermieter erkennbar wird, daß der Mieter wegen der Nichtunterzeichnung des Mietvertragsformulars von einem Abschluß des Mietvertrages nicht ausgeht.LG Berlin30.09.1988
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64 S 131/87 - Pachtvertrag; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatz; VermieterverzugLeitsatz: 1. Die in einem Pachtvertrag von dem Pächter übernommene Verpflichtung, während der Pachtdauer erforderliche Aus besserungen und Erneuerungen auf seine Kosten vorzunehmen, steht dem Anspruch des Pächters auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zur Beseitigung anfänglicher Mängel nicht entgegen. 2. Der Verpächter kommt mit der Beseitigung von Mängeln schon dann in Verzug, wenn er trotz Hinweises auf die Mängel deren Beseitigung endgültig und ernsthaft verweigert. Der Pächter, der daraufhin die Mängel selbst beseitigen läßt, braucht dafür nicht das billigste Angebot auszuwählen. Er kann sich vielmehr insoweit auf das Urteil eines Fachmannes verlassen, selbst wenn die Kosten der Mängelbeseitigung sich dadurch vergrößern.LG Berlin08.09.1987
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62 S 59/86 - Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierteLeitsatz: 1. Der zwischen dem Vor- und Nachmieter einer preisgebundenen Altbauwohnung mit Rücksicht auf den Abschluß eines Nachfolgemietvertrages geschlossene Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände des Vormieters ist insoweit wirksam, als der verlangte Kaufpreis dem objektiven Wert der veräußerten Gegenstände entspricht. 2. Der Käufer und Nachmieter hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung ergeben. 3. Zur Wertberechnung gekaufter Gegenstände. 4. Die Kammer folgt dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (GE 86, 387).LG Berlin19.01.1987
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63 S 301/82 - Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; BestandskraftLeitsatz: 1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig. 2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht. 3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.LG Berlin16.03.1984
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64/63 a S 173/83 - Anspruch auf Wertverbesserungszuschlag vor Abschluß des Preisstellenverfahrens; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rechtsmittel, Wirkung; Unanfechtbarkeit; Wirkung, aufschiebende; Mieterhöhungserklärung; Kündigung, fristloseLeitsatz: 1. Ist ein Wertverbesserungszuschlag mietvertraglich vereinbart, ist eine Mieterhöhungserklärung gem. § 18 Abs. 1 1. BMG nicht mehr notwendig. 2. Seit Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin sind Modernisierungszuschläge auch dann fällig, wenn ein vorliegender Preisstellenbescheid noch keine Bestandskraft hat; die Nichtzahlung des Zuschlags berechtigt den Vermieter, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, zur fristlosen Kündigung.LG Berlin10.08.1983
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62 S 160/82 - Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Nachforderung; Stromkosten; VorauszahlungLeitsatz: 1. Der Mieter hat Heizkostennachzahlungen, die aufgrund der vorgelegten Abrechnung gerechtfertigt sind, auch dann zu zahlen, wenn seine Heizkostenvorauszahlungen dadurch wesentlich überschritten werden. 2. Bezüglich der Stromkosten ist der Ansatz von Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung unzulässig.LG Berlin13.12.1982
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1509 M 7856/24 - Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch GerichtsvollzieherLeitsatz: Der Gerichtsvollzieher kann nicht beauftragt werden, den Aufenthaltsort des Schuldners durch Befragung von Nachbarn zu ermitteln.(Leitsatz der Redaktion)AG München22.12.2024
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1293 C 12154/24 WEG - Blumenkästen, innenhängend, Verschulden, HaftungLeitsatz: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann beschließen, dass Blumenkästen nur auf der Innenseite des Balkongeländers angebracht werden dürfen.(Leitsatz der Redaktion)AG München12.11.2024
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25 C 183/22 - Eigenbedarfskündigung zugunsten von FamilienangehörigenLeitsatz: „Familienangehörige“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an.AG Mitte20.04.2023
