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  1. BVerwG 8 B 1.19 - Rückforderungsverjährung von Lastenausgleich
    Leitsatz: Wurde für die Wegnahme eines landwirtschaftlichen Betriebs Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz zuerkannt, in der Folgezeit eine zu diesem Betrieb gehörende Teilfläche verkauft, der hierfür entrichtete Kaufpreis hinterlegt und nach der Wende an den Eigentümer ausgezahlt, beginnt die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch nach Lastenausgleich erst mit Kenntnis des Ausgleichsamts von der Auskehrung des hinterlegten Kaufpreises. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    11.02.2019
  2. BVerwG 8 B 11.17 - Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von Eigentumsrechten, zur Frage der Fiktionswirkung der Liste der „Volkseigenen Betriebe“
    Leitsatz: § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setzt nicht nur voraus, dass eine ausländische Beteiligung an einem im Beitrittsgebiet besatzungsrechtlich oder -hoheitlich enteigneten Unternehmen bestand, sondern verlangt zusätzlich, dass diese Beteiligung zunächst von der Enteignung freigestellt war. Danach scheidet ein Entschädigungsanspruch nach der genannten Vorschrift schon aus, wenn nur eine der beiden Voraussetzungen fehlt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    21.11.2017
  3. BVerwG 3 PKH 4.16 (3 B 28.16) - Berufliche Rehabilitierung wegen einer in Bulgarien abgebrochenen Gesangsausbildung nach Visumsverweigerung wg. Ausreise des Bruders, Ausreiserestriktionen für Westkontaktler
    Leitsatz: Systemimmanente Einbußen an Freiheit und Eigentum, die jeden Rechtsunterworfenen der DDR mehr oder weniger gleich trafen, sind grundsätzlich nicht rehabilitierungsfähig. Zu solchen Nachteilen gehören auch jene Nachteile, die DDR-Bürgern aus den allgemeinkundigen Beschränkungen der Reisefreiheit und der faktischen Unmöglichkeit zur Ausreise aus der DDR erwuchsen; Ausreiserestriktionen in Fällen mit Westkontakten können insoweit nicht generell als ausgrenzende individuelle Verfolgung im Sinne der Rehabilitierungsvorschriften gesehen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    30.01.2017
  4. BVerwG 3 PKH 4.15 - Berufliche Verfolgung eines NVA-Soldaten wegen Kontakten zu Verwandten in Westdeutschland
    Leitsatz: 1. Bei Maßnahmen gegen Mitglieder von bewaffneten Organen in der DDR ist im Rehabilitierungsverfahren eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Bei der Überprüfung, ob eine Entlassung oder ein sonstiger Eingriff in ein solches Dienstverhältnis als rehabilitierungsfähige Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerRehaG, § 1 VwRehaG zu bewerten ist, ist vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustellen.2. Die Entlassung von Mitgliedern bewaffneter Organe in der DDR wegen Auslands- bzw. Westkontakten ist nicht von vornherein rechtsstaatswidrig. Derartige Kontakte sind mehr oder weniger sicherheitsrelevant, und es entspricht einem grundsätzlich legitimen Interesse eines jeden Staates, über derartige Kontakte informiert zu sein, um daraus etwa folgende Bedrohungen abschätzen zu können. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.10.2015
  5. BVerwG 3 B 37/14 - Rückforderung von Lastenausgleich vom Rechtsnachfolger
    Leitsatz: § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG ermöglicht die Rückforderung von Lastenausgleich auch von demjenigen, der den Schadensausgleich ohne angemessene Gegenleistung (hier: aufgrund einer Schenkung) von einem anderen, bereits zur Rückzahlung verpflichteten Empfänger der Ausgleichsleistung erlangt hat.
    BVerwG
    01.06.2015
  6. BVerwG 8 B 50.14 - Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem Antrag
    Leitsatz: Hat das Vermögensamt, das ein Nutzungsrecht (hier: Mietverhältnis) an einem restituierten Wohngrundstück auf einen nach Ablauf des 25. Juni 1994 (§ 30 a Abs. 2 VermG) gestellten Antrag nicht aufheben darf, wenn der bestandskräftige Restitutionsbescheid keine solche Aufhebungsentscheidung enthält, entgegen § 17 Satz 2 VermG die Restitutionsentscheidung nicht mit der Entscheidung über die Aufhebung des Nutzungsrechtsverhältnisses verbunden, kann der Restitutionsberechtigte dagegen Verpflichtungswiderspruch oder -klage erheben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    14.01.2015
  7. BVerwG 3 B 23.14 - Häftlingshilfe; Entschädigung; Rücknahme; DDR; Spitzeldienste; Stasi; überlange Verfahrensdauer; Verzögerung der Entscheidung; Verfahrensmangel
    Leitsatz: Eine unangemessen lange Verfahrensdauer ist grundsätzlich kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Für die Verzögerung der Entscheidung ist in §§ 198 ff. GVG ein eigenständiges Verfahren vorgesehen, das ihre Geltendmachung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ausschließt. Ob etwas anderes gilt, wenn die Entscheidung auf der Verzögerung beruhen kann, bleibt offen.
    BVerwG
    26.11.2014
  8. BVerwG 8 B 7.13 - Wiederaufnahmegrund; Änderung der Rechtslage; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignung
    Leitsatz: 1. Eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung führt grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage herbei, die einen Wiederaufnahmegrund nach § 51 Abs. 1 Ziffer 1 VwVfG darstellen könnte. 2. Eine Enteignung stellt sich dann nicht als besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG dar, wenn es an einer Sequestrierung vor dem Inkrafttreten des SMAD‑Befehls Nr. 64 am 18. April 1948 fehlt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    01.07.2013
  9. BVerwG 4 B 49.12 - Einfügungsgebot; Nutzungsmaß; Grundfläche; Geschossfläche; Geschosszahl; Gebäudegröße; Walmdach
    Leitsatz: Denkbare Maßfaktoren zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks im Rahmen des Einfügungsgebots nach § 34 Abs. 1 BauGB. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    14.03.2013
  10. BVerwG 8 B 58.12 - Fortgeltung ehemaligen DDR‑Rechts; Umfang des Klagebegehrens; Untersuchungsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Ehemaliges DDR‑Recht ist nur dann revisibel, wenn es nach Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Bundesrecht fortgilt. 2. Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel. 3. Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären. Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.02.2013