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Suchergebnis Urteilssuche (5871 - 5880 von 7938)
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67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.LG Berlin12.12.1991
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12. O. 407/91 - Pachtverhältnis; AuflösungsvereinbarungLeitsatz: 1. Vor Inkrafttreten des ZGB abgeschlossene Pachtverhältnisse sind wie ein Nutzungsverhältnis über Erholungsgrundstücke zu behandeln; die Vorschriften des ZGB bleiben aufgrund des Einigungsvertrages insoweit weiterhin anwendbar. 2. Eine frühere Vereinbarung, wonach eine Beendigung eines Nutzungsverhältnisses/Pachtverhältnisses ausschließlich durch Übereinkunft der Parteien zulässig ist, ist mit den seit dem 3. Oktober 1990 geltenden Bestimmungen des BGB nicht mehr zu vereinbaren.LG Berlin25.11.1991
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12.O.197/91 - Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsverhältnis; AufhebungLeitsatz: 1. Ein rechtliches Interesse, eine der Rechtskraft unterliegende feststellende Entscheidung über eine bloße Vorfrage zu erhalten, besteht regelmäßig nicht. 2. Ist ein sogenanntes Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist bestimmt, daß das Nutzungsverhältnis nur durch einvernehmliche Aufhebung zu beenden sei, so kann diese Bestimmung seit dem 3. Oktober 1990 keine Gültigkeit mehr beanspruchen. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses in den neuen Bundesländern.LG Berlin04.11.1991
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64 S 251/90 - Eigenbedarfskündigung; voraussehbarer Eigenbedarf; HärteLeitsatz: 1. Bei der Eigenbedarfskündigung ist der Entschluß des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, grundsätzlich zu akzeptieren. 2. Dieser Wunsch ist nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs bestehen, weil andere Wohnungen zur Verfügung stehen oder das Entstehen des Bedarfsgrundes bei Vermietung der Wohnung bereits absehbar war und der Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne den Mieter vorher auf den vorhersehbaren Eigenbedarf hinzuweisen. 3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zusammengelegte Wohnungen durch bauliche Maßnahmen derart umzugestalten, daß der Eigenbedarf dann durch die abgetrennte Wohnung befriedigt werden könnte. 4. Investitionen des Mieters in Höhe von 28.000 DM rechtfertigen dann nicht die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen ungerechtfertigter Härte, wenn durch Zeitablauf - hier sieben Jahre - die Investitionen als im wesentlichen abgewohnt angesehen werden können.LG Berlin31.07.1990
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12. O. 348/89 - Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck; Überwiegenstheorie; PreisbindungLeitsatz: 1. Anwendung der Überwiegenstheorie bei Mischmietverhältnissen. 2. Kein Entfallen der Preisbindung bei Mischmietverhältnissen.LG Berlin23.11.1989
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2/17 S 73/89 - Mieterhöhungsverlangen; unwirksam; teilweise; Zustimmung; Mieterhöhung; Jahressperrfrist; Teilbetrag; ZahlungLeitsatz: Reagiert der Mieter auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen zweimal durch Zahlung eines geringen Teilbetrages der angestrebten Mieterhöhung, so wird die nach teilweiser Zustimmung zur Mieterhöhung geltende Jahressperrfrist nicht in Lauf gesetzt.LG Frankfurt a. M.17.11.1989
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65 S 456/88 - Minderung; Mietminderung; Mängel; Lärmbeeinträchtigung; BeweislastLeitsatz: Zur Beweislastverteilung bei Fehlerhaftigkeit der Mietsache (hier: störender Lärm).LG Berlin03.11.1989
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82 T 148/89 - Beweissicherungsverfahrenskosten; ProzesskostenLeitsatz: Die Gerichtskosten des Beweissicherungsverfahrens sind Gerichtskosten und nicht außergerichtliche Kosten des Hauptsacheprozesses.LG Berlin23.05.1989
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64 S 245/88 - Ersatzzustellung; Wohnungsaufgabe; Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage; KostenentscheidungLeitsatz: 1. Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nicht angetroffen, so kann die Zustellung auch dadurch erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück an dem Wohnort bei der zuständigen Postanstalt niedergelegt wird und eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben wird. 2. Diese Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der zuständigen Postanstalt setzt aber voraus, daß der Adressat des zuzustellenden Schriftstücks die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wurde, tatsächlich innehat, d.h. dort lebte und insbesondere auch schlief. 3. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn der Adressat bereits vorher den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlegt hatte. 4. Der Wille des Adressaten, die bisherige Wohnung aufzugeben, muß für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein. Für die Aufgabe spricht, daß der Adressat seine persönliche Habe in die neue Wohnung mitge nommen hat und in dieser auch später verblieben ist. Der Aufgabeabsicht steht nicht entgegen, daß der Adressat weiterhin im Besitz eines Schlüssels zu seiner früheren Wohnung ist und das Türschild mit dem gemeinsamen Ehenamen nicht entfernt hat. 5. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen von mehreren Mitmietern fehlt immer dann, wenn der Mitmieter den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und der Vermieter hiervon Kenntnis erhalten hat. 6. Nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung darf auch die Kostenentscheidung gegen eine am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligte Partei geändert werden.LG Berlin25.04.1989
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64 S 526/86 - Mieterhöhung; Modernisierung; Erläuterung der Modernisierungserhöhung; Berechnung der ModernisierungserhöhungLeitsatz: 1. Die Zustimmung des Mieters zu Modernisierungsmaßnahmen stellt eine einverständliche Abänderung des Mietvertrages bezüglich des Mietgegenstandes dar. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. 3. Zur Schadensminderungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen.LG Berlin31.01.1989