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VIII ZR 25/89 - Gesellschafter; Theorie der Doppelverpflichtung; Geschäftsführer; Privatvermögen; Rechtskraft; Feststellungsurteil; Vorprozeß; Vollmacht; Beschränkung; GesellschaftsvertragLeitsatz: Ein Urteil, durch das die Wirksamkeit eines mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgeschlossenen Mietvertrages festgestellt wird, schafft keine Rechtskraft zur Frage, ob die Gesellschafter für die Erfüllung des Vertrages mit ihrem Privatvermögen haften.BGH07.03.1990
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2 Ws (Reha) 12/19 - Strafrechtliche Verurteilung eines Jugendlichen in der DDR, Einweisung in ein Jugendhaus, grobes Missverhältnis zwischen Tat und Rechtsfolgen, Einstimmigkeit des BeschlussesLeitsatz: 1. Eine Beschwerde ist dann nicht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 lit. a StrRehaG ausgeschlossen, wenn der angefochtene Beschluss nicht erkennen lässt, dass die Kammer einstimmig entschieden hat. 2. Eine im Jugendhaus Dessau vollzogene Strafe war für die Betroffenen mit besonders unzumutbaren, rechtsstaatswidrigen Belastungen verbunden, wenn er dort von Mitgefangenen gequält, misshandelt und schikaniert wurde. Es handelte sich dabei nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht lediglich um dem Staat nicht zuzurechnende und nicht vorhersehbare Exzesse, sondern um eine systematische, als „Selbsterziehung im Kollektiv“ tolerierte und gewollte gruppendynamische Struktur unter den Häftlingen. 3. Bei der Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Tat und Rechtsfolgen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG sind systematisch rechtsstaatswidrige Vollzugsbedingungen zu berücksichtigen und können zur vollständigen Aufhebung der zugrunde liegenden strafrechtlichen Verurteilung führen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg16.12.2019
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9 U 1/13 Baul - Planungsrechtliche Änderung, wertmindernder EingriffLeitsatz: Entfällt eine planungsrechtlich zulässige bauliche Nutzung nach sieben Jahren durch eine planungsrechtliche Änderung, ist der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher nicht zu entschädigen, sondern nur ein wertmindernder Eingriff in die ausgeübte Nutzung (§§ 95 Abs. 2 Nr. 7, 42 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB dahin, dass die Vorschrift bei sog. isolierten eigentumsentziehenden Eingriffen nicht anzuwenden sei, ist im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - nicht zulässig. Sie ist auch nicht geboten, weil es sich bei der Regelung des § 42 Abs. 3 BauGB um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt und gegen unzulässige Planänderungen verwaltungsgerichtlicher Primärrechtsschutz besteht.KG10.07.2015
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8 U 168/12 - Nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen; BesitzschutzansprücheLeitsatz: Ein Mieter, der nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen nutzt, erlangt durch den Gebrauch dieser Flächen keinen Mitbesitz und kann damit in Bezug auf diese Gemeinschaftsflächen auch keine Besitzschutzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.KG20.08.2012
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12 W 18/09 - Keine Prozesskostenhilfe bei Klagerücknahme des Gegners vor Bewilligungsreife; minderjähriger MieterLeitsatz: Beantragt der Beklagte in seiner Klageerwiderung Prozesskostenhilfe und nimmt der Kläger daraufhin innerhalb der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme, also vor Bewilligungsreife, die Klage zurück, ist dem Beklagten keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen.KG06.04.2009
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10 U 146/08 - Abwehr der vom Nachbargrundstück ausgehenden SonnenreflexeLeitsatz: Von baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken ausgehende Sonnenlichtreflexe müssen nicht hingenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Stuttgart09.02.2009
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I Ws RH 42/08 - Besatzungshoheitliche Zuordnung eines Hausgrundstücks; Liste A; strafrechtliche Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG; Sequestration; SMAD-Befehl Nr. 124 und 126; örtliche ZuständigkeitLeitsatz: Ein auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangener Beschluss der Kommission für Beschlagnahme und Sequestration beim Innenministerium des Landes Mecklenburg bei der Umsetzung von SMAD-Befehlen - hier der Befehle Nr. 124 und 164 -, mit dem die endgültige Zuordnung eines Hausgrundstücks zur "Liste A" der sequestrierten Vermögenswerte erfolgt, ist keine strafrechtliche Maßnahme i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsatz des Einsenders)OLG Rostock11.12.2008
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3 U 123/07 - Schadensersatz wegen nicht kostendeckender Betriebskostenvorschüsse; formularmäßiger Änderungsvorbehalt bzgl. VerteilerschlüsselLeitsatz: 1. Der Vermieter ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen vereinbarten Vorauszahlungen und tatsächlich entstandenen Betriebskosten nur dann gegenüber dem Mieter wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten schadensersatzpflichtig, wenn der Vermieter - abgesehen von der Zusicherung der Angemessenheit der Vorschüsse - den Mieter arglistig über die tatsächlichen Kosten getäuscht hat, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen. 2. Eine Vertragsklausel, nach der der Vermieter berechtigt ist, den Verteilerschlüssel für die Betriebskosten auch im laufenden Jahr einseitig zu ändern, wenn dies sachgerecht ist, ist unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)OLG Rostock23.10.2008
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1 Ws Reha 19/08 - Rehabilitierung bei Anordnung der Untersuchungshaft durch rechtsstaatswidrigen HaftbefehlLeitsatz: 1. Die Regelung des § 1 Abs. 3 StrRehaG bezieht sich nicht nur auf Strafurteile, sondern erfasst ebenso wie § 1 Abs. 1 StrRehaG sämtliche auf dem Gebiet des Strafrechts ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, hier: Haftbefehl. 2. Der Rechtsstaatswidrigkeit eines Haftbefehls steht nicht entgegen, dass der Betroffene wegen eines Teils der Taten, die Gegenstand des Haftbefehls waren, auf Bewährung verurteilt wurde und insoweit die Voraussetzungen einer Rehabilitierung nicht vorliegen. Die Verurteilung auf Bewährung nach § 33 StGB/DDR war eine eigenständige Strafart der Strafen ohne Freiheitsentzug.OLG Jena11.06.2008
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32 Wx 190/07 - Auflassungsvormerkung, Geschäftswert für Grundbucheintragung, kontaminiertes Grundstück, Bodenrichtwert, NutzungseinschränkungenLeitsatz: Ist bei der Festsetzung des Geschäftswerts für Grundbucheintragungen der gemeine Wert maßgebend, ist nicht die beabsichtigte Nutzung, sondern vielmehr die mögliche, wirtschaftlich vernünftige Nutzung zugrunde zu legen. Bei einem kontaminierten Grundstück kann in der Regel nicht von den Bodenrichtwerten für Bauland oder Bauerwartungsland ausgegangen werden, selbst wenn es im Innenbereich i.S. des § 34 BauGB liegt, aber wegen der Kontamination eine Baunutzung wirtschaftlich nicht vernünftig erscheint und daher in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist. Bei der Schätzung sind dann andere Vergleichswerte für mögliche wirtschaftlich vernünftige Nutzungen heranzuziehen und ein angemessener Abschlag wegen etwaiger Nutzungseinschränkungen zu machen.OLG München04.12.2007