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Suchergebnis Urteilssuche (4711 - 4720 von 7944)

  1. 67 S 372/93 - Berufungszulässigkeit; rechtliches Gehör; Gehörsverletzung
    Leitsatz: Beruht ein Urteil auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, ist die Berufung auch dann möglich, wenn weder die Berufungssumme erreicht wird noch eine Abweichung von einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes vorliegt.
    LG Berlin
    13.01.1994
  2. 64 S 413/90 - Staffelmietvertrag; Kappungsgrenze
    Leitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 Abs. 1 GVW gilt bei einem Staffelmietvertrag lediglich für die erste Stufe, während für die folgenden Stufen die Staffelmiete nur durch das Verbot des Mietwuchers (§ 302 a StGB) und der Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) begrenzt ist.
    LG Berlin
    15.03.1991
  3. 13 0 2/87 - Unterlassung von ruhestörendem Lärm; Lärm/durch Mitmieter; Unterlassungsanspruch/gegen Mitmieter; Mitmieter/Störung durch Lärm; Tonwiedergabegerät/ruhestörender Lärm; ruhestörender Lärm/durch Mitmieter; Zimmerlautstärke; Besitzstörung durch Lärm
    Leitsatz: 1. Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten über Zimmerlautstärke hinaus innerhalb von Mietshäusern - auch außerhalb der Ruhezeiten - ist als unzulässige Lärmerzeugung und damit als Störung i.S.d. § 862 BGB anzusehen. 2. Dem Mieter steht gegen die Lärm erzeugenden Mitmieter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 862 BGB sowie aus § 823 II BGB i.V.m. § 41 LärmVO zu. 3. Zum Begriff der Zimmerlautstärke. 4. Zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind.
    LG Berlin
    19.10.1987
  4. 203 C 199/21 - Aktien als Mietkaution, Anspruch des Mieters auf Kursgewinne
    Leitsatz: 1. Dem Mieter stehen die Erträge aus einer Mietsicherheit zu; das gilt auch für Kursgewinne bei Aktien.2. Die Vereinbarung eines Wahlrechts für den Vermieter, bei Beendigung des Mietverhältnisses nur den Nominalbetrag zurückzuzahlen, ist auch in Altverträgen unzulässig.3. Die Verjährung des Anspruchs des Mieters auf sofortige Rückzahlung einer überhöhten Kaution betrifft nicht den Anspruch auf Abrechnung und Herausgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses; die Verjährungsfrist hierfür beginnt erst mit der Fälligkeit der Abrechnungspflicht des Vermieters.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köln
    19.07.2022
  5. 239 C 85/21 - Kein Auskunftsanspruch für vom Vermieter nicht in Anspruch genommene Ausnahmetatbestände von der Mietpreisbremse, Rügepflicht bei Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Für einen Auskunftsanspruch des Mieters über die Vormiete und sonstige Ausnahmetatbestände nach der Mietpreisbremse (§ 556e BGB, § 556f BGB) besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Vermieter sich auf diese Ausnahmetatbestände beruft.2. Hat der Vermieter sich auf eine Modernisierung vor Beginn des Mietverhältnisses berufen als Ausnahme von § 556d BGB und vorprozessual Auskunft über den Zeitpunkt, die konkrete Maßnahme und die dafür angefallenen Kosten erteilt, fehlt einer Klage ebenfalls das Rechtsschutzbedürfnis, denn bei einer unrichtigen Auskunft macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.3. Die Rückzahlung nicht geschuldeter Miete kann der Mieter nur nach einer Rüge gemäß § 556g Abs. 4 BGB verlangen. Bei einer Staffelmiete ist die Rüge für jede neue Mietstaffel erforderlich; eine nicht gerügte vorangegangene Mietstaffel bleibt in ihrer wirksam begründeten Miethöhe erhalten.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    28.10.2021
  6. 11 C 108/20 - Wirksames Abtretungsverbot für Ansprüche aus Mietverhältnis
    Leitsatz: 1. Die formularmäßige Vereinbarung, wonach es dem Mieter nicht gestattet ist, Ansprüche und/oder Rechte an einen Inkassodienstleister abzutreten, ist wirksam. 2. Die Klage eines Inkassodienstleisters aus abgetretenem Recht wegen überzahlter Mieten nach der Mietpreisbremse ist dann als unbegründet abzuweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.11.2020
  7. 210 C 272/18 - Rauchwarnmeldereinbau durch Mieter
    Leitsatz: Eine Pflicht zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern besteht nicht, wenn die Wohnung vom Mieter bereits mit normgerechten Geräten ausgestattet worden ist, die durch eine Fachfirma jährlich gewartet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    31.01.2019
  8. 512 C 18/17 - Anfechtungswiderklage contra Hausgeldklage
    Leitsatz: Einer Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Teileigentümer auf Zahlung von Hausgeldrückständen kann nicht mit einer Widerklage wegen der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen begegnet werden, weil diese gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen die Gemeinschaft zu richten wäre. Die Zustellung der Widerklage an den Verwalter erfolgte nicht in seiner Eigenschaft als Vertreter der übrigen Wohnungseigentümer, sondern nur als Vertreter der Gemeinschaft. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Dortmund
    22.08.2017
  9. 9 C 406/16 - Kein Ersatz von Anwaltskosten für sofortige Abmahnung
    Leitsatz: Verstößt der Mieter gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht (hier: Betrieb eines elektrischen Heizlüfters im Badezimmer mit möglichen Gesundheitsgefahren), ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Abmahnung unverhältnismäßig; dessen Kosten können nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden.  (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    14.06.2017
  10. 13 C 1001/17 - Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Schuldners
    Leitsatz: Der Gläubiger darf unter Umständen dem Bürgen bestimmte über die verbürgte Forderung hinausgehende, in der Person des Schuldners liegende Umstände mitteilen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    13.01.2017