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Suchergebnis Urteilssuche (4661 - 4670 von 7944)

  1. VII ZR 281/02 - Neues Angriffsmittel in Berufung; Verweigerung der Einzahlung von Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto
    Leitsatz: Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben. VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.
    BGH
    26.06.2003
  2. III ZB 82/02 - Fristverlängerungsantrag, falsch adressierter; Wiedereinsetzung
    Leitsatz: Zur Erteilung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Prozeßbevollmächtigte einen falsch adressierten Fristverlängerungsantrag unterzeichnet, einem zuverlässigen Angestellten jedoch die - nicht befolgte - Weisung erteilt, entsprechend der handschriftlich bereits angebrachten Korrektur eine neue Reinschrift der Seite herzustellen und den Schriftsatz sodann zum Gegenlesen erneut vorzulegen.
    BGH
    27.02.2003
  3. VIII ZB 92/02 - Reisekosten für Rechtsanwalt; Umsatzsteuer in der Kostenfestsetzung
    Leitsatz: a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozeßgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO. b) Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung in der Regel ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (im Anschluß an BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382).
    BGH
    11.02.2003
  4. III ZB 22/02 - Vergleichsgebühr, - nur für Titel
    Leitsatz: Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).
    BGH
    26.09.2002
  5. V ZR 285/99 - Altlasten, Aufklärungspflicht des Verkäufers über -; Aufklärungspflicht, - des Verkäufers über Altlasten
    Leitsatz: a) Sind dem Verkäufer eines Grundstücks Altlasten bekannt, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht dadurch, daß er dem Käufer von einem bloßen Altlastenver dacht Mitteilung macht. Infolgedessen besteht die Offenbarungspflicht fort, wenn dem Käufer Umstände bekannt sind oder durch eine Besichtigung hätten bekannt werden können, aus denen sich ein Altlastenverdacht ergibt. b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Verkäufer den Käufer über offenba rungspflichtige Umstände aufgeklärt hat, trifft den Käufer. Dieser muß allerdings nicht alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Aufklärung ausräumen. Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzu tragende konkrete, d. h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte Aufklärung widerlegt.
    BGH
    20.10.2000
  6. V ZB 46/99 - Wohnungseigentum; Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß; Vermietung von Kellerräumen
    Leitsatz: Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.
    BGH
    29.06.2000
  7. V ZB 56/99 - Vormerkung; Sicherungshypothek; Gesamtvollstreckung; Berichtigungsverfahren
    Leitsatz: Die durch einstweilige Verfügung zwangsweise erlangte Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek hat in der Gesamtvollstreckung generell keinen Bestand und ist aus diesem Grund einem Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO grundsätzlich zugänglich.
    BGH
    06.04.2000
  8. V ZR 179/94 - Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch; Überprüfung des Vorgangs als Enteignung
    Leitsatz: Die Frage einer Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch kann sich nur dann stellen, wenn der Berechtigte überhaupt von einer enteignenden Maßnahme betroffen worden ist. Zivilrechtlicher Überprüfung zugänglich ist mithin, ob überhaupt ein enteignender Vorgang stattgefunden hat.
    BGH
    10.11.1995
  9. V ZB 2/94 - Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers
    Leitsatz: Wer den Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum wirksam nach § 123 BGB angefochten hat, haftet, auch wenn er noch im Grundbuch eingetragen ist, nicht in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten, die nach seiner Grundbucheintragung begründet und fällig werden (Ergänzung zu BGHZ 107, 285).
    BGH
    06.10.1994
  10. BLw 60/94 - Landwirtschaftsanpassungsangelegenheiten; Rechtsbeschwerde zum BGH
    Leitsatz: In Angelegenheiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist aufgrund der Gesetzesänderung eine gegen die im I. Rechtszug ergangene Entscheidung nach dem 19. April 1994 bei dem Bundesgerichtshof eingelegte Rechtsbeschwerde nicht mehr statthaft; die Sache kann in diesem Fall auch nicht an das im II. Rechtszug zuständige Oberlandesgericht verwiesen werden.
    BGH
    07.07.1994