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VII ZB 20/09 - Einseitige Erledigungserklärung; Mangelbeseitigung durch Dritte; selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Das gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 14/10, GE 2011, 198 = WuM 2011, 46).BGH24.02.2011
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V ZB 147/09 - Verfahrensgebühr im BeschwerdeverfahrenLeitsatz: In einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO bemisst sich die bei dem Landgericht entstehende Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3500.BGH07.10.2010
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V ZR 201/09 - Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachverständigengutachten; Privatgutachten; Mangel; Mangelbeseitigung; Sachmängelhaftung; Arglist; behördliche Nutzungsuntersagung; Fehlen des zweiten Rettungsweges; GrundstückskaufLeitsatz: Beweis durch Sachverständigengutachten setzt nicht voraus, dass wegen der Mangelbeseitigungskosten vorprozessual ein Privatgutachten erstellt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.05.2010
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I ZR 140/08 - Keine Vollmachtsvorlage bei wettbewerbsrechtlicher AbmahnungLeitsatz: a) Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist. b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB. c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.BGH19.05.2010
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V ZR 126/09 - Besetzung des VerwaltungsbeiratsLeitsatz: Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.BGH05.02.2010
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VI ZR 163/08 - Unfall wegen Verletzung der Streupflicht; Keine vorbeugende Streupflicht in den NachtstundenLeitsatz: Zur Frage vorbeugender Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung (hier: in den Nachtstunden). (Leitsatz der Redaktion)BGH11.09.2009
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X ZR 80/07 - Irreversibles Landesrecht; Berufungsgericht als Synonym für Oberlandesgericht; keine Straßenreinigungsentgelte für Anlieger von Privatstraßen in BerlinLeitsatz: 1. Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. 2. Keine Pflicht der Anlieger von Privatstraßen zur Zahlung von Straßenreinigungsentgelten im Land Berlin. (2. Leitsatz durch die Redaktion)BGH02.12.2008
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V ZB 36/08 - Geschäftswert bei gleichlautenden Verträgen; SerienentwurfLeitsatz: Erstellt der Notar einen Serienentwurf, ist der Geschäftswert mit der Summe der Einzelwerte der in Aussicht genommenen Verträge zu bemessen.BGH25.09.2008
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VIII ZB 58/06 - Berufungsschrift ohne klare Angabe des Berufungsklägers bzw. BerufungsbeklagtenLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist.BGH09.04.2008
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VIII ZB 58/06 - Zulässigkeit der Berufung, ZuständigkeitLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungsklägerund wer Berufungsbeklagter ist.BGH09.04.2008